Kollektivvollmacht

Kollektivvollmacht

Kollektivvollmacht, eine mehreren Personen gemeinschaftlich erteilte Vollmacht (Prokura, Handlungsvollmacht), bei der nur die gemeinschaftliche Willenserklärung aller Bevollmächtigten für den Vollmachtgeber Rechtswirkungen erzeugt, während der einzelne Bevollmächtigte den Vollmachtgeber nicht vertreten kann.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Kollektivprokura — Kollektivprokura, die mehreren Personen gemeinschaftlich übertragene Prokura (s. d.); vgl. Kollektivvollmacht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kollektiprokura — Kollektīprokura, Kollektivvollmacht, Gesamtprokura, eine mehrern Personen zusammen erteilte Vollmacht oder Prokura …   Kleines Konversations-Lexikon

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