Kolbekerle
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Wildfangsrecht — Wildfangsrecht, Recht des herkommenden Mannes, Jus wilfangiatus, Jus kolbekerili), das zuerst dem Pfalzgrafen am Rhein, dann allen Provinziallandgrafen, namentlich dem Pfalzgrafen in Baiern, zustehende Recht Wildfänge (Kolbekerle, von dem Tragen… … Pierer's Universal-Lexikon
Wildfangsrecht — (jus wildfangiatus), in Deutschland das Recht des Königs, den eingewanderten Fremden, der sich als rechtlos unter den besondern königlichen Schutz begeben mußte, wie einen Leibeignen zu behandeln, entsprechend dem französischen droit d aubaine… … Meyers Großes Konversations-Lexikon