- Kaiserkultus
Kaiserkultus. Die Vergötterung der Herrscher kam zu den Griechen wie zu den Römern aus dem Orient. Schon Alexander d. Gr. wurde bei Lebzeiten und nach seinem Tode göttlich verehrt, unter seinen Nachfolgern besonders die Ptolemäer und die Seleukiden. In Rom wurde zuerst Cäsar nach seinem Tode durch Senatsbeschluß als Gott (divus Julius) erklärt. Divus war seitdem technischer Ausdruck für die auf Senatsbeschluß nach ihrem Ableben konsekrierten Kaiser, denen z. T. auch ihre Gattinnen (divae) und Angehörigen zugesellt wurden. Erfolgte die Konsekration gleich nach dem Tode, so war Symbol der Apotheose ein vom Scheiterhaufen auffliegender Adler; auf Münzen ist Abzeichen der divi die Strahlenkrone. Während von den ersten elf Kaisern nur vier konsekriert wurden (Augustus, Claudius, Vespasian, Titus), erscheinen seit Nero die Kaiser fast sämtlich in der Reihe der divi imperatores, die im staatlichen Kult neben den alten Staatsgöttern einen hervorragenden Platz bis Konstantin d. Gr. einnahmen, nach dem der Titel divus zwar fortbesteht, aber ohne alle sakrale Bedeutung. Göttliche Verehrung des lebenden Kaisers fand vielfach in den Provinzen, Munizipien und durch Private statt; im Staatskult zwar direkt nur die des Genius Augusti, doch indirekt auch durch Verbindung seiner Person mit andern Kulten, durch Verehrung der Personifikationen seiner Tugenden (z. B. Virtus, Clementia, Justitia, Pietas Augusta) u. a. Den staatlichen Kaiserkult versahen vier Kollegien (sodalitates). Über den Munizipalkult s. Augustales. Vgl. Beurlier, Le culte impérial, son histoire et son organisation (Par. 1891).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.