Justizverweigerung

Justizverweigerung

Justizverweigerung, s. Rechtsverweigerung und Bundesrat (S. 602).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Justizverweigerung — Justizverweigerung, Nichtanhören einer um ihr Recht klagenden Partei …   Herders Conversations-Lexikon

  • Beschwerde — Beschwerde, im allgemeinen jede Klage über eine angeblich verletzende Handlungsweise, namentlich über das Vorgehen eines Vorgesetzten, über eine obrigkeitliche Anordnung oder über die sonstige Maßregel einer Behörde. Die einzelnen Tatsachen,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Justizium — oder Justitium, Rechtsstillstand, den Stillstand der Rechtspflege nennt man eine gerichtliche Untätigkeit. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Geschichtlicher Bedeutungswandel 3 Rechtsvorschriften 3.1 …   Deutsch Wikipedia

  • Untertanenprozess — Audienz am Reichskammergericht, Kupferstich, 1750 Als Untertanenprozesse bezeichnen Rechtshistoriker diejenigen Gerichtsverfahren im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, die Untertanen einzelner Reichsstände seit Beginn der Frühen Neuzeit… …   Deutsch Wikipedia

  • Westfälische Domänenkäufer — Westfälische Domänenkäufer, die Erwerber von Domänen aus dem altfürstlichen Besitzthum derjenigen Häuser, aus deren Ländern im Jahr 1807 das Königreich Westfalen gebildet wurde, während der Zeit des Bestehens dieses Königreiches. Die Behandlung… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Beschwerde — (lat. Gravamen, Rechtsw.), die über eine Verletzung, welche ein Oberer gegen einen Niederen, od. ein Gleicher gegen einen Gleichen sich erlaubte, geführte Klage. Betreffen die Beschwerdepunkte eine in einem Processe ertheilte Rechtsentscheidung,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gerichtsstand — (Forum), nennt man das Verhältniß einer Rechtssache od. von Personen in ihren Rechtssachen, vermöge dessen die rechtliche Untersuchung, Erörterung od. Entscheidung derselben vor ein bestimmtes Gericht gewiesen, dieses letztere selbst für diese… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bundesrat — Bundesrat, im Deutschen Reich (und vorher im Norddeutschen Bund) das Kollegium der Vertreter der Bundesstaaten, der Träger der Reichssouveränität. Im B. findet nach einem Ausspruch des Fürsten Bismarck die Souveränität der verbündeten Regierungen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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