Justizverzögerung

Justizverzögerung

Justizverzögerung, s. Rechtsverweigerung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Rechtsverweigerung — (Justizverweigerung), die Weigerung eines Gerichts, in einem gegebenen Falle die Rechtspflege auszuüben. Eine solche kann auch dadurch erfolgen, daß die richterliche Verfügung fortwährend hinausgeschoben wird (Justizverzögerung). Abhilfe ist in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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