Geheimer Justizrat — Justizrat (Abk. JR) ist ein nichtakademischer Titel, der vom Staat als Ehrenbezeichnung an Rechtsanwälte und Notare verliehen wird. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Heutige Verleihungspraxis in Deutschland 2.1 Saarland und Rheinland Pfalz 2 … Deutsch Wikipedia
Geheimer Justizrat — Geheimer Justizrat, 1) bis 1918 der beim Kammergericht gebildete Gerichtshof, bei dem die Mitglieder des Hauses Hohenzollern ihren allgemeinen Gerichtsstand hatten; durch Art. 109 der Weimarer Reichsverfassung beseitigt. 2) Titel, Geheimer… … Universal-Lexikon
Geheimer Oberjustizrat — Justizrat (Abk. JR) ist ein nichtakademischer Titel, der vom Staat als Ehrenbezeichnung an Rechtsanwälte und Notare verliehen wird. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Heutige Verleihungspraxis in Deutschland 2.1 Saarland und Rheinland Pfalz 2 … Deutsch Wikipedia
Justizrat — (Abk. JR) ist ein nichtakademischer Titel, der vom Staat als Ehrenbezeichnung an Rechtsanwälte und Notare verliehen wird. In Baden Württemberg ist es eine Amtsbezeichnung. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Heutige Verleihungspraxis in Deutschland … Deutsch Wikipedia
Geheimer Rat — war in den Territorien des Heiligen Römischen Reiches und den späteren deutschen Monarchien ein Kollegium von Räten (Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Geheimes Kabinett, in Brandenburg: Geheimer Staatsrat), das unmittelbar dem Fürsten… … Deutsch Wikipedia
Geheimer Rat — hieß in den deutschen landesherrlichen Gebieten früher ein Kollegium von Räten (Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Staatsrat), das unmittelbar unter dem Fürsten stand und meist unter dessen Vorsitz über die wichtigsten… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Geheimer Rat — Geheimer Rat, 1) Geheimes Ratskollegium, Staatsrat, in den deutschen Einzelstaaten seit dem späten 16. Jahrhundert im Zuge absolutistischer Staatsauffassung und einer dadurch bedingten, auf die Person des Fürsten zentrierten… … Universal-Lexikon
Justizrat — Jus|tiz|rat 〈m. 1u; früher Titel für〉 verdienter Jurist, der nicht im Beamtenverhältnis steht * * * Jus|tiz|rat, der (früher): a) <o. Pl.> an Richter, Rechtsanwälte u. Notare verliehener Titel; b) Träger des Titels Justizrat (a). * * *… … Universal-Lexikon
Justizrat — Justizrat, Titel, der in den verschiedenen deutschen Ländern verschiedene Bedeutung hat, namentlich Ehrentitel für Rechtsanwalte. Eine höhere Auszeichnung bedeutet der Titel »Geheimer J.« (s. d.). In frühern Zeiten war J. der Titel eines Rates… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Wirklicher Geheimer Oberjustizrat — Justizrat (Abk. JR) ist ein nichtakademischer Titel, der vom Staat als Ehrenbezeichnung an Rechtsanwälte und Notare verliehen wird. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Heutige Verleihungspraxis in Deutschland 2.1 Saarland und Rheinland Pfalz 2 … Deutsch Wikipedia