Intramurānhinrichtung

Intramurānhinrichtung

Intramurānhinrichtung (Hinrichtung intra muros), Vollstreckung der Todesstrafe in einem umschlossenen Raum bei beschränkter Öffentlichkeit (s. Hinrichtung). Angeregt wurde die Aufhebung der öffentlichen Hinrichtung zuerst auf dem Landtag des Herzogtums Sachsen-Altenburg von 1844 durch den Minister v. Lindenau. Heute ist die I. durch § 486 der Reichsstrafprozeßordnung in allen deutschen Staaten eingeführt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Hinrichtung — (Exekution) ist die Vollstreckung des von einem Gerichtshof oder Machthaber gefällten Todesurteils (s. Todesstrafe) an der des Lebens verlustig erklärten Person. Mit den Anschauungen der Zeiten und der Ausbildung der Strafrechtspflege hat das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Todesstrafe — Todesstrafe, die Hinrichtung eines Verbrechers zur Sühne begangenen Unrechts. Je nachdem diese Hinrichtung (s. d.) in mehr oder weniger schmerzhafter Weise vollzogen wurde, unterschied man im ältern Strafrecht zwischen geschärfter… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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