Österreichisch-ungarischer Ausgleich

Österreichisch-ungarischer Ausgleich

Österreichisch-ungarischer Ausgleich. Nach der Auflösung des Deutschen Bundes infolge des Krieges von 1866 mußte Österreich an eine neue verfassungsmäßige Organisierung seines Gebietes gehen, die durch den staatsrechtlichen Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn auf dualistischer Grundlage 1867 erreicht wurde. Danach zerfiel die Gesamtmonarchie in zwei voneinander getrennte und unabhängige Staaten, deren einen Ungarn (mit Siebenbürgen und Banat), deren andern »die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder«, oder kurzweg Österreich genannt, bilden. Dieser österreichisch-ungarische Ausgleich besteht aus einer Reihe von Gesetzen. Zuerst wurde 17. Febr. 1867 durch ein kaiserliches Reskript die ungarische Verfassung hergestellt und vom ungarischen Reichstag 30. März und 3. April der Ausgleichsentwurf angenommen. Erst im Dezember 1867 wurden die damit zusammenhängenden Gesetze dem österreichischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt, daher sie auch als »Dezemberverfassung« bezeichnet werden. Am 21. Dez. erhielt sie die Sanktionierung durch den Kaiser. Die Ausgleichgesetze zwischen Österreich und Ungarn: 1) über die Beitragsleistung der beiden Reichshälften zu den gemeinsamen Angelegenheiten; 2) zu den Lasten der allgemeinen Staatsschuld; 3) das Gesetz wegen Vereinbarung eines Zoll- und Handelsbündnisses, wurden mit zehnjähriger Gültigkeit geschaffen und demgemäß im Juni 1878 und im Mai 1887 erneuert. Der im Oktober 1897 vom Ministerium Badeni im österreichischen Abgeordnetenhaus vorgelegte Gesetzentwurf über den Ausgleich wurde wegen seiner die österreichische Reichshälfte schwer schädigenden Bestimmungen obstruiert, und seither konnte der Ausgleich nicht mehr parlamentarisch votiert werden. Die Quote (das Beitragsverhältnis beider Staaten zu den gemeinsamen Ausgaben) wird gemäß einer in den Ausgleichsgesetzen vorgesehenen Bestimmung alljährlich durch den Kaiser festgesetzt. Das von den Ungarn angestrebte Ziel einer reinen Personalunion unter Aufhebung der bisher gemeinsamen Angelegenheiten (Heerwesen, diplomatische Vertretung im Ausland, Einheit des Handels- und Zollgebietes) findet am Monarchen, Kaiser Franz Joseph, den entschiedensten Gegner. Die ungarische Krise der letzten Jahre ist zwar durch den Abschluß des Friedens zwischen der Krone und dem ungarischen Parlament (7. April 1906) endlich bei gelegt; allein die Regelung des Verhältnisses zwischen Österreich und Ungarn steht noch aus und dürfte auf beiden Seiten auf große Schwierigkeiten stoßen. Vgl. Eisenmann, Le compromis Austro-Hongrois de 1867 (Par. 1904); Tezner, Die Wandlungen der österreichisch-ungarischen Reichsidee (Wien 1905).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • österreichisch-ungarischer Ausgleich —   Der Verlust der Vormachtstellung im Deutschen Bund nach der Niederlage von 1866 (Deutscher Krieg), die den österreichischen Kaiserstaat aus der reichsdeutschen Entwicklung zum deutschen Nationalstaat ausgeschlossen hatte, zwang die Wiener… …   Universal-Lexikon

  • Österreichisch-Ungarischer Ausgleich — Österreichisch Ungarischer Ausgleich, s. Ausgleich …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Österreichisch-Ungarischer Ausgleich — Unter dem Österreichisch Ungarischen Ausgleich versteht man die verfassungsrechtlichen Vereinbarungen, durch die das k.k. Kaisertum Österreich in die k.u.k. Doppelmonarchie Österreich Ungarn umgewandelt wurde. Seit der Niederlage im Deutschen… …   Deutsch Wikipedia

  • Österreichisch-Ungarischer Ausgleich — Österreichisch Ụngarischer Ausgleich,   die 1867 nach langwierigen Verhandlungen getroffenen Abmachungen zur Umwandlung des Kaisertums Österreich in die »Österreichisch Ungarische Monarchie« (offizieller Titel seit 14. 11. 1868) unter Festlegung …   Universal-Lexikon

  • Österreich-Ungarn: Österreichisch-ungarischer Ausgleich —   In der Anfangsphase der Revolution von 1848 hatte die Wiener Zentrale den Ungarn Zugeständnisse eingeräumt, die eine bürgerlich demokratische Umgestaltung ermöglichen sollten. Als Antwort auf eine militärische Intervention und die oktroyierte… …   Universal-Lexikon

  • Österreichisch-Ungarischer Lloyd — Der Vergnügungsdampfer Thalia zeigte „Reiselustigen“ die „schönsten und interessantesten Punkte des Mittelmeers“.[1] …   Deutsch Wikipedia

  • Kroatisch-Ungarischer Ausgleich — Der Ungarisch Kroatische Ausgleich (kroat. Hrvatsko Ugarska nagodba, ung. horvát magyar kiegyezés) entstand in der Folge des 1867 abgeschlossenen Österreichisch Ungarischen Ausgleichs im Jahr 1868 und regelte die Autonomie des Königreichs… …   Deutsch Wikipedia

  • Kroatisch-Ungarischer Ausgleich — Kroatisch Ụngarischer Ausgleich,   Kleiner Ausgleich, am 25. 7. 1868 in Anlehnung an den Österreichisch Ungarischen Ausgleich von 1867 getroffene vertragliche Vereinbarung, die dem Kronland Kroatien Slawonien (ohne Dalmatien und Fiume) eine auf… …   Universal-Lexikon

  • Ausgleich — bezeichnet umfasst Maßnahmen, die einen Zustand in einen gleichmäßigeren Zustand überführen: Vergleich (Recht) Finanzausgleich Ausgleichszahlung (mehrere Bedeutungen) Soziales: Ausgleichende Gerechtigkeit Umverteilung Schwerbehinderten… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausgleich — Ausgleich, s. Österreichisch ungarischer Ausgleich und Böhmischer Ausgleich …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”