Höhere Gewalt

Höhere Gewalt

Höhere Gewalt (lat. Vis major, franz. Force majeure) bezeichnet jedes äußere Ereignis, das auch durch die größte, den gegebenen Umständen angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht hätte abgewendet werden können (elementare Ereignisse, Krankheit, Feindesgewalt u. dgl., unter Umständen auch Diebstahl, Raub, Brandstiftung u. dgl.). Von höherer Gewalt sprechen z. B. § 453 und 456 des Handelsgesetzbuches, § 75 der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom 26. Okt. 1899, das internationale Übereinkommen über den Frachtverkehr vom 14. Okt. 1890, Art. 5,18,30, das Reichsgesetz vom 7. Juni 1871, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betrieb von Eisenbahnen, Bergwerken etc. herbeigeführten Tötungen und Körperverletzungen (s. Haftpflicht, S. 610). Über die Grenzen des Begriffes der höhern Gewalt herrscht lebhafte Meinungsverschiedenheit; jedenfalls läßt sich keine allgemeine Norm aufstellen, nach der zu entscheiden wäre, wenn und wo h. G. vorgelegen habe, es ist vielmehr nach Lage des einzelnen Falles zu entscheiden. Dah. G. völlig außer dem Bereiche menschlicher Berechnung liegt, ist durch die Gesetze auch die Haftung für jeglichen Schaden, der durch die h. G. verursacht wird, ausgeschlossen, wie auch anderseits durch sie Verjährung und Fristen gehemmt werden, bez. die Setzung einer neuen Frist verlangt werden kann. Vgl. Huber, Die h. G. (Bern 1885); Hafner, Über den Begriff der höhern Gewalt (Zürich 1886); Stucki, Begriff der höhern Gewalt (Bern 1888, umgearbeitet 1890); Gerth, Der Begriff der vis major (Berl. 1890); v. Hollander, Vis major als Schranke der Haftung (Jena 1892); A. Knauer, Die h. G. im Reichsrecht (Berl. 1901).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • höhere Gewalt — höhere Gewalt …   Deutsch Wörterbuch

  • Höhere Gewalt — Höhere Gewalt. Aus dem Streit der Meinungen über Sinn und Tragweite des Begriffs haben sich zwei Sätze zu allgemeiner Anerkennung durchgerungen, nämlich: 1. daß unter den Begriff der höheren Gewalt nur fallen von außen kommende Ereignisse, die… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Höhere Gewalt —   Als »höhere Gewalt« bezeichnet man etwas [Unvorhergesehenes], auf das man keinen Einfluss hat: Bei solch einem Unwetter kann das Gartenfest natürlich nicht stattfinden das ist höhere Gewalt! …   Universal-Lexikon

  • höhere Gewalt — höhere Gewalt,   lateinisch Vis maior, im Schuldrecht ein von außen einwirkendes, nicht beeinflussbares und auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, z. B. Sturm, Erdbeben, Blitzschlag. Höhere Gewalt kann ein Grund sein, für …   Universal-Lexikon

  • Höhere Gewalt — (lat. vis major, frz. force majeure), s.v.w. Naturgewalt (Blitzschlag, Hagel, Erdbeben etc.); juristisch auch das Ereignis, das der Betroffene nicht verschuldete und durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abwenden konnte (Überfall von… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • höhere Gewalt — (f) eng act of God …   Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Glossar

  • Höhere Gewalt — Die höhere Gewalt (von lat. vis maior) liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis… …   Deutsch Wikipedia

  • höhere Gewalt — 1. Haftpflichtrecht: Ein von außen kommendes, unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet werden kann. Der Schuldner haftet regelmäßig nicht für h.G. Unternehmen, die für den von ihnen… …   Lexikon der Economics

  • Gewalt — Ge·wạlt die; , en; 1 nur Sg; Gewalt (gegen jemanden / etwas) das Benutzen von körperlicher Kraft, Macht, Drohungen o.Ä., um jemanden zu verletzen oder um jemanden zu zwingen, etwas zu tun <brutale, rohe Gewalt; Gewalt anwenden; etwas mit… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Gewalt — Das ist höhere Gewalt: das ist ein Eingriff, der auf das Walten der Natur (auf göttliche Macht) zurückgeht. Als juristischer Begriff bezeichnet ›höhere Gewalt‹ eine außerhalb des Bereichs menschlicher Voraussicht liegende Schadensursache, für die …   Das Wörterbuch der Idiome

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”