Grundherrschaft

Grundherrschaft

Grundherrschaft (Gutsherrschaft, auch Herrschaft schlechthin), im Mittelalter ein Inbegriff von Rechten und herrschaftlichen Befugnissen, die einem Grundbesitzer in bezug auf seine an andre zur Bebauung verliehenen Güter und über die Personen der Bebauer zustanden. Der Grundbesitzer (Grundherr, Gutsherr) übte über diese Hinterfassen (Grundholden) Befugnisse aus, die im Laufe der Zeit öffentlich rechtliche Bedeutung gewannen; insbes. entwickelte sich aus der anfänglich internen Erledigung von Rechtssachen der Hintersassen in nachfränkischer Zeit die grundherrliche (gutsherrliche) Gerichtsbarkeit (Patrimonialgerichtsbarkeit).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Grundherrschaft, die — Die Grundhêrrschaft, plur. die en. 1) Als ein Abstractum, und ohne Plural, die Herrschaft, welche aus dem Eigenthumsrechte über einen Grund und Boden entspringet; die Grundherrlichkeit, im mittlern Lat. Fundalitas. 2) Als ein Concretum, eine… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • Grundherr — Barhäuptige Bauern liefern ihre Abgaben an den Grundherren ab. Holzschnitt aus dem 15. Jahrhundert Bei der herrschaftlichen Organisationsform der Grundherrschaft handelte es sich um die vom Mittelalter bis zur Frühneuzeit vorherrschende… …   Deutsch Wikipedia

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