Verpflegungszuschuß

Verpflegungszuschuß

Verpflegungszuschuß, im deutschen Heere Geldzuschuß zur Verbesserung der Verpflegung des Soldaten im Frieden. Die Höhe des Verpflegungszuschusses richtet sich nach den Marktpreisen der Garnison; ein Teil ist für Morgen-, ein Teil für Mittagskost bestimmt, während ein Teil der Löhnung des Mannes (Löhnungsanteil) der Menagekasse zufließt. Wer nicht an der gemeinsamen Menage teilnimmt, der erhält den V. und die volle Löhnung bar ausgezahlt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gnadengebühren — Gnadengebühren, Geldzuschüsse zur Gnadenlöhnung, die den Hinterbliebenen eines Unteroffiziers oder Gemeinen des deutschen Heeres zustehen. Zu den G. gehören unter andern die Dienstprämie und der Löhnungs oder Verpflegungszuschuß. Vgl.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kompeténz — (lat.), Zuständigkeit, Befugnis; der gesetzliche Wirkungskreis einer öffentlichen Stelle, namentlich einer Behörde (s. Zuständigkeit); auch das jemand von Rechts wegen Zukommende, das ihm nicht entzogen werden darf, z. B. die Gebührnisse des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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