Gegenseitigkeitsgesellschaften
- Gegenseitigkeitsgesellschaften
Gegenseitigkeitsgesellschaften (Gesellschaften auf Gegenseitigkeit) heißen im Versicherungswesen im Gegensatz zur spekulativen Unternehmung durch Dritte (Aktiengesellschaften) solche Vereine, die ihre eignen Mitglieder versichern. S. Versicherung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905.
1905–1909.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Gegenseitigkeitsgesellschaften — Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereine, deren Mitglieder sich verpflichten, den Schaden, der ein einzelnes Mitglied durch gewisse künftige Ereignisse trifft, gemeinsam zu tragen; eine Art Versicherungsgesellschaften, bei denen von der… … Kleines Konversations-Lexikon
Feuerversicherung — (Brandversicherung, auch Feuer oder Brandassekuranz), Versicherung gegen Feuersgefahr, bezweckt, gegen bare Gegenleistung (Prämie) den Schaden zu ersetzen, der an dem versicherten Gegenstand durch Feuersbrunst (Schadenfeuer), Blitzschlag, unter… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Hagelversicherung — (Hagelschädenversicherung), die Versicherung der Feldfrüchte einschließlich der Weinstöcke, Gartenerzeugnisse und Obstbäume gegen Verluste durch Hagelschäden. Einige Gegenseitigkeitsgesellschaften schließen bestimmte Gewächse aus, die übrigen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Lebensversicherung — Lebensversicherung. Im weitesten Sinn ist L. eine Versicherung, bei der die Leistung des Versicherers durch den Eintritt vollkommen (z. B. Militärdienst) oder wenigstens dem Zeitpunkt ihres Eintrittes nach ungewisser zeitlicher Vorgänge (Tod) des … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Versicherung — (Assekuranz, franz. Assurance, engl. Insurance, ital. Assicuranza), 1) im juristischen Sinne der selbständige Vertrag, durch den der eine Teil (Assekurant, Assekuradeur, Versicherer, assureur, underwriter, assicuratore) gegen Entgelt (Prämie,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Assecuranz — (v. lat., Versicherung), I. Vertrag, wodurch. sich ein Theil verbindlich macht, die Gefahr gewisser, dem andern Theil gehöriger Gegenstände, Schiffe u. Ladung, Häuser u. Mobilien, Getreide auf dem Halm, Vieh etc., selbst das Leben, gegen… … Pierer's Universal-Lexikon
Gegenseitig — ist 1) was von Einem, der etwas empfangen hat, auf einen Anderen übergetragen wird; daher Gegenseitiger Unterricht, s.u. Bell Lancastersche Methode; 2) (Reciprok), was entweder in gleicher od. in ähnlicher Weise von dem Empfänger wieder auf den… … Pierer's Universal-Lexikon
Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Glasversicherung — Glasversicherung, die Versicherung von Spiegeln, Spiegel und Glasscheiben gegen Bruchschäden, soweit diese durch Unfall (Zerbrechen, Springen, Sturm, Hagel) oder durch Fahrlässigkeit und Böswilligkeit Dritter oder nicht schuldbare Fahrlässigkeit… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Russisches Reich — (hierzu die Übersichtskarte »Europäisches Rußland« und Spezialkarte »Mittleres Rußland«), ein Kaisertum, das den ganzen Osten Europas, dazu den Norden und einen Teil der Mitte Asiens einnimmt, d.h. ein Sechstel alles festen Bodens auf der Erde,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon