- Ölfarben
Ölfarben, mit trocknenden Ölen (Leinöl, Mohnöl, Nußöl) oder mit Ölfirnis angeriebene Farbstoffe, die in der Ölmalerei (s. d.) und zu Anstrichen benutzt werden. Die äußerst sein pulverisierten, auch geschlämmten Farbstoffe verrieb man früher mit dem Öl auf einer Reibplatte mit dem Läufer, gegenwärtig aber stellt man die Ö. auf Maschinen in butterartiger Konsistenz dar. Diese Maschinen besitzen meist sein geschliffene Steinwalzen, die mit ungleicher Geschwindigkeit rotieren und daher nicht nur quetschend, sondern auch reibend wirken. Von den Farbstoffen, die durch Fällung aus Lösungen erhalten werden, können manche im feuchten Zustand mit Öl gemischt werden, da dies das Wasser verdrängt; bei andern muß man die Mischung des wässerigen Breies mit dem Öl erhitzen, um das Wasser zu verdampfen. In beiden Fällen erspart man das Trocknen und Pulvern der Niederschläge, das überdies den Farbstoff kaum in so seiner Verteilung liefert, wie er bei der Fällung ausgeschieden wird. Die zur Ölmalerei dienenden Ö. kommen in kleinen Büchsen aus Zinnfolie (Tuben), die zu Anstrichen bestimmten in größern Behältern in den Handel. Die Schnelligkeit, mit der eine Ölfarbe trocknet, ist meist abhängig von der Menge Öl, die der Farbstoff zum Anmachen braucht. Blauweiß gibt mit 10 Proz., Ocker erst mit 30–36 Proz. Öl einen Teig. Werden nun beide mit gleichviel Terpentinöl gleich dick aufgestrichen, so braucht die Schicht, die dreimal soviel Öl enthält, auch dreimal soviel Zeit zum Trocknen. Zusatz von Blei weiß, Schwerspat etc. befördert daher im allgemeinen das Trocknen, weil dadurch die Ölmenge vermindert wird. Zum Anreiben der wenig Öl absorbierenden Farben benutzt man daher auch rohes abgelagertes Leinöl, zu den viel Öl verschlucken den Farben dagegen in der Regel Leinölfirnisse. Ist die dunkle Farbe des Firnisses störend, so muß man bei Anwendung von Öl einige Prozente Bleiglätte zusetzen. Um das Austrocknen der Ö. zu verhindern, bedeckt man sie in offenen Gefäßen mit einer Schicht Wasser.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.