- Feststellungswiderklage
Feststellungswiderklage, die als Widerklage erhobene Feststellungsklage (s.d.); vgl. Inzidentfeststellungsklage.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Feststellungswiderklage, die als Widerklage erhobene Feststellungsklage (s.d.); vgl. Inzidentfeststellungsklage.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Inzidentfeststellungsklage — Inzidentfeststellungsklage, die Feststellungsklage (s. d.), die sich auf ein im Laufe des Prozesses streitig gewordenes, für dessen Entscheidung erhebliches Rechtsverhältnis bezieht; sie darf nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 280) bis zum… … Meyers Großes Konversations-Lexikon