Erbstandschaft
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Erbstände — Erbstände, solche Mitglieder ständischer Körperschaften, die denselben vermöge erblichen Rechts angehören. Diese Eigenschaft (Erbstandschaft) beruht entweder auf persönlichen Gründen (wie Angehörigkeit zu einer bestimmten, insbes. der regierenden … Meyers Großes Konversations-Lexikon