Erbstand

Erbstand

Erbstand (Erbstandsgeld), s. Erbpacht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Erbstand — Erbstand, so v.w. Erbpacht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erbstand, der — Der Êrbstand, des es, plur. inus. im Oberdeutschen so viel als Erbpacht, S. Erbbestand. In den Lehenrechten, zuweilen auch das Geld, welches man bey einem Lehen für das Erbrecht bezahlet, welches auch Erbstandsgeld genannt wird …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Erbpacht — Die Erbpacht (auch: Erbzinsleihe, Emphyteuse) war eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes. Die Erbpacht ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Die Erbpacht war nach Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 gem. Art. 63 EGBGB nur… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbpacht — (Erbzinsleihe, Emphyteusio), eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes, bei der Eigentums und Nutzungsrecht derart dauernd voneinander getrennt sind, daß das Nutzungsrecht ein veräußerliches und vererbliches dingliches Recht gegen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbpacht, der — Der Êrbpacht, des es, plur. die e, ein Pacht, nach welchem jemanden eine Sache zum erblichen Eigenthume eingeräumet wird, zum Unterschiede von dem Jahr und Zeitpachte; im Oberdeutschen der Erbbestand, Erbstand, an andern Orten der Leibpacht.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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