Eheverlöbnis
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Verlöbnis — William Adolphe Bouguereau: Der Antrag Das Verlöbnis oder die Verlobung ist das Versprechen, eine Person (den Verlobten beziehungsweise die Verlobte) zu heiraten, das heißt, eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie eine Ehe … Deutsch Wikipedia
Ahnen — (althochd. ano, mittelhochd. an), im engsten Sinne Großeltern, dann überhaupt Vorfahren. Der Beweis der A. (Ahnenprobe) war eine wichtige Institution des auf die Geburtsstände begründeten germanischen Rechts. Die aus nicht ebenbürtiger Ehe… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Verlöbnis — (Eheverlöbnis, Eheversprechen, Sponsalien), der Vertrag, durch den zwei Personen die zukünftige Eingehung der Ehe (s. d.) vereinbaren. Im Sprachgebrauch des mittelalterlichen kanonischen Rechts, der, allerdings in einem andern Verständnis, auch… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sponsalien — Sponsalĭen (lat.), Eheverlöbnis; Vertrag, durch den die künftige Vollziehung einer Ehe zwischen zwei bestimmten Personen (Sponsa, Braut; Sponsus, Bräutigam) festgesetzt wird; sponsieren, um ein Mädchen werben … Kleines Konversations-Lexikon
Familienrecht (Österreich) — Das Familienrecht Österreichs umfasst das Eherecht, das Recht zwischen Eltern und Kindern (insbes. Kindschaftsrecht) und die Obsorge einer anderen Person. Basis der familienrechtlichen Bestimmungen Österreichs ist das Allgemeine Bürgerliche… … Deutsch Wikipedia