Ehevertrag

Ehevertrag

Ehevertrag (Heiratsbrief, Ehebrief, Ehepakten, Eherezeß, Pactum sponsalium, Pacta dotalia), ein zwischen Brautleuten errichteter Vertrag, in dem sie sich die Ehe versprechen, die vermögensrechtlichen Verhältnisse sowohl für die Dauer der Ehe als auch für die Zeit nach Auflösung derselben festsetzen und andre Wirkungen der Ehe, z. B. Kindererziehung, regeln. Mit dem E. verbindet sich häufig ein Erbvertrag (s. d.). Nach dem Sprachgebrauch des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Eheverträge nur diejenigen Verträge, welche die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten regeln (§ 1432). Ein solcher E. kann vor und nach Eingehung der Ehe geschlossen werden und ist bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor Gericht oder vor einem Notar zu errichten (§ 1434). Eine öffentliche Bekanntmachung ist zwar nicht vorgeschrieben, doch können Dritten gegenüber aus einer vertragsmäßigen Ausschließung oder Änderung des gesetzlichen Güterstandes Einwendungen gegen ein zwischen ihm und einem der Ehegatten vorgenommenes Rechtsgeschäft nur hergeleitet werden, wenn zur Zeit der Vornahme des Rechtsgeschäfts die Ausschließung oder Änderung in das Güterrechtsregister (s. d.) eingetragen war (§ 1435). Das Güterrecht kann im E. nur dann durch Verweisung auf ein nicht mehr geltendes oder ausländisches Gesetz bestimmt werden, wenn der Ehemann beim Vertragsschlusse seinen Wohnsitz im Ausland hatte (§ 1433). Vgl. auch Ehegüterrecht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Ehevertrag — (Ehezärter, Ehezarter, Instrumentum dotale), so v.w. Ehepacten …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ehevertrag — Ehevertrag, Ehepakten (Pacta dotalĭa), der bei der Eheschließung zwischen den Ehegatten abgeschlossene Vertrag, durch welchen für das eheliche Verhältnis in bestimmten Rücksichten eine vom gesetzlichen Recht abweichende Wirkung festgesetzt wird;… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ehevertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Durch einen Ehevertrag geben sich die Eheleute bestimmte Regeln für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehevertrag — Ehe|ver|trag 〈m. 1u〉 Vereinbarung der Eheleute über ihre güterrechtl. Verhältnisse * * * Ehe|ver|trag, der (Rechtsspr.): Vertrag der Eheleute, der insbesondere ihre güterrechtlichen Verhältnisse regelt. * * * Ehevertrag,   Ehekontrakt, Vertrag,… …   Universal-Lexikon

  • Ehevertrag — notarieller Vertrag, durch den die Ehegatten oder Verlobten ihre güterrechtlichen Verhältnisse während der Ehe regeln oder ändern, den ⇡ Versorgungsausgleich oder den Ausgleich des Zugewinns ausschließen (§§ 1408–1413 BGB). Inhalt des E.: ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Ehevertrag — Ehe|ver|trag …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Eheverträge — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Durch einen Ehevertrag geben sich die Eheleute bestimmte Regeln für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer… …   Deutsch Wikipedia

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