- Dufaure
Dufaure (spr. düfōr'), Jules Armand Stanislas, franz. Staatsmann, geb. 4. Dez. 1798 in Saujon (Niedercharente), gest. 28. Juni 1881 in Paris, wurde, seit 1824 Advokat in Bordeaux, 1834 zum Abgeordneten gewählt und hielt sich als solcher zur liberalkonstitutionellen Partei. Vorübergehend Staatsrat und 1839 Minister der öffentlichen Bauten, wurde er 1844 das Haupt einer Mittelpartei. Nach der Februarrevolution von 1848 in die Nationalversammlung und zum Mitgliede des Verfassungsausschusses gewählt, war er der gemäßigten Republik zugetan. Vom Ende September bis 20. Dez. Minister des Innern, war er, Anhänger Cavaignacs, entschieden gegen die Kandidatur L. Napoleons. Nach dem Staatsstreich vom 2. Dez. 1851 zog er sich vom politischen Leben zurück und nahm seine Advokatur wieder auf. Am 8. Febr. 1871 in die Nationalversammlung gewählt, stellte er in Bordeaux 16. Febr. den Antrag, Thiers zum Chef der Exekutivgewalt der französischen Republik zu erwählen, und wurde von diesem 19. Febr. zum Justizminister ernannt. D. ging auf den Plan Thiers', eine konservative Republik zu gründen sowie diese durch Erlassung konstitutioneller Gesetze, besonders durch Schaffung einer Zweiten Kammer, vorzubereiten und zu sichern, vollständig ein. Nach der Abdankung Thiers' trat auch er vom Ministerium zurück und wirkte als gemäßigter Republikaner für das Zustandekommen der Verfassung vom Februar 1875, worauf er 10. März im Ministerium Buffet die Justiz übernahm und 9. März 1876 an die Spitze eines neuen, liberalen Kabinetts trat. Durch seine feste, verfassungstreue Haltung während des zweiten Ministeriums Broglie 1877 erlangte er allgemeine Popularität und ward deshalb nach Mac Mahons Unterwerfung an die Spitze des Kabinetts vom 13. Dez. 1877 gestellt. Nach der Wahl Grévys Ende Januar 1879 reichte er seine Entlassung ein, weil er mit der scharf antiklerikalen Haltung der Deputiertenkammer nicht einverstanden war. Vgl. G. Picot, M. D., sa vie et ses discours (Par. 1883).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.