Deutsche freisinnige Partei

Deutsche freisinnige Partei

Deutsche freisinnige Partei, die am 5. März 1884 durch die Verschmelzung (Fusion) der deutschen Fortschrittspartei (s.d.) und der Liberalen Vereinigung (Sezessionisten) des Reichstags und des preußischen Abgeordnetenhauses begründete Partei in Deutsch land. Das 1884er Programm forderte zur Befestigung der nationalen Einigung Deutschlands in Treue gegen den Kaiser und auf dem verfassungsmäßigen Boden des Bundesstaates namentlich: ein verantwortliches Reichsministerium, einjährige Finanzperioden, geheimes und allgemeines direktes Wahlrecht, Wahl- und Redefreiheit, Religionsfreiheit, Hebung der arbeitenden Klassen, ebenso Bekämpfung des Staatssozialismus, der Fesselung des Erwerbs- und Verkehrslebens, der Monopole sowie der Zoll- und Wirtschaftspolitik im Dienst von Sonderinteressen. Weiter wurden verlangt volle Durchführung der allgemeinen Dienstpflicht bei möglichster Abkürzung der Dienstzeit und Feststellung der Friedenspräsenzstärke innerhalb jeder Legislaturperiode. Die neue Partei (67 Mitglieder) bildete ein Zentralkomitee unter dem Vorsitz des Abgeordneten v. Stauffenberg; an die Spitze des geschäftsführenden Ausschusses trat Eugen Richter. Die Partei zählte seit 1890 im Reichstag 66, im preußischen Landtag 29 Mitglieder. Als sich bei der Beratung der neuen Militärvorlage im Reichstag 1893 (s. Huene) 19 ehemalige Sezessionisten einer Verständigung mit der Regierung geneigt zeigten, wurden sie 6. Mai von den übrigen 48 Mitgliedern ausgeschlossen, die sich unter Richters Führung »Freisinnige Volkspartei« (s.d.) nannten, während die Gemäßigten die »Freisinnige Vereinigung« bildeten. Beide Fraktionen erlitten bei den Neuwahlen 1893 und 1898 für den Reichstag und den Landtag große Verluste. In den Wahlen vom 16. Juni 1903 vermochten beide keinen einzigen Sitz sofort zu erobern; erst die Stichwahlen vom 25. Juni verschafften ihnen 21+9 Plätze. Vgl. Karte »Reichstagswahlen«.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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