Akkreszenzrecht
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Anwachsungsrecht — (Akkreszenzrecht, Jus accrescendi) bezeichnet in der Rechtssprache die Bestimmungen, auf Grund deren unter bestimmten Voraussetzungen der Anteil einer Person einer andern zufällt, anwächst. Abgesehen von der Bestimmung des § 738 des deutschen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Leonhard — Leonhard, 1) Karl Cäsar von, Mineralog und Geolog, geb. 12. Sept. 1779 in Rumpenheim bei Hanau, gest. 23. Jan. 1862 in Heidelberg, studierte 1797–99 in Marburg und Göttingen Cameralia und Mineralogie, trat 1800 in Marburg als Assessor in den… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Akkreszénz — Akkreszénz, Akkretion (lat.), Zunahme, Zuwachs; Akkreszenzrecht, Anwachsungsrecht (jus accrescendi), das durch den Wegfall eines oder mehrerer Erben den übrigen entstehende Recht auf die Erbteile derselben … Kleines Konversations-Lexikon
Anwachsungsrecht — Anwachsungsrecht, Akkreszenzrecht, s. Akkreszenz … Kleines Konversations-Lexikon