Dekretūr

Dekretūr

Dekretūr (lat.), kurze Verfügung, Anweisung einer Behörde; insbes. die auf eine Eingabe gesetzte kurze amtliche Verfügung, durch die das Kanzleipersonal zur Ausfertigung des nötigen Bescheides angewiesen wird.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Dekretur — De|kre|tur die; , en <zu ↑...ur> (veraltet) kurze Entscheidung od. Verfügung …   Das große Fremdwörterbuch

  • Dekretieren — (lat.), verfügen, eine amtliche Verordnung erlassen, eine Dekretur (s.d.) erteilen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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