Deckungsklausel

Deckungsklausel

Deckungsklausel (Revalierungsklausel). s. Deckung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Kommissionstratte — (Wechsel auf fremde Rechnung), eine für Rechnung eines Dritten, des Kommittenten, gezogene Tratte (s. d.). Es wird dies regelmäßig in dem Wechsel durch die Deckungsklausel (»und stellen es auf Rechnung des N. N.«) ausgedrückt (s. Deckung). Der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kommissionstratte — Kommissionswechsel. 1. Begriff: Für Rechnung eines Dritten gezogener ⇡ Wechsel (Art. 3 III WG). Beispiel: Im ⇡ Remboursgeschäft zieht der Exporteur für Rechnung des ausländischen Käufers auf dessen Bank (die dem Käufer eine entsprechende… …   Lexikon der Economics

  • Wechsel — I. Begriff:Urkunde, die die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, eine bestimmte Geldsummen an eine im W. genannte Person oder deren Order zu zahlen. Die Urkunde muss im Text als W. bezeichnet sein und gilt kraft Gesetzes …   Lexikon der Economics

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