Deckungskauf
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Deckungskauf — Beim Deckungskauf muss sich der Käufer eine dringend benötigte Ware aufgrund eines Lieferverzugs des Verkäufers A ersatzweise von einem anderen Lieferanten B beschaffen. Die Ware muss jedoch vergleichbar sein. Falls die neue Ware teurer ist, muss … Deutsch Wikipedia
Deckungskauf — Dẹ|ckungs|kauf 〈m. 1u; Kaufmannsspr.〉 Ersatzkauf, wenn eine bestellte Ware nicht geliefert worden ist * * * Deckungskauf, 1) bürgerliches Recht: vom Käufer anderweitig vorgenommene Beschaffung einer Ware, die der im Verzug befindlicher… … Universal-Lexikon
Deckung [1] — Deckung (franz. Couverture, Provision), im Handgl alles, was jemandem, der zum Vorteil eines andern eine Vermögensleistung gemacht hat oder machen soll, Sicherheit für den Ersatz des von ihm Aufgeopferten (D. als Sicherheit) oder diesen Ersatz… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kauf [1] — Kauf (lat. Emtio venditio, franz.Vente), der Vertrag, nach dem der eine Kontrahent, der Verkäufer (venditor), einen Wertgegenstand, die Ware, dem andern, dem Käufer (emtor), überliefern und von diesem dagegen eine Geldsumme, den Preis (pretium),… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Deckungsverkauf — Beim Deckungskauf muss sich der Käufer eine dringend benötigte Ware aufgrund eines Lieferverzugs des Verkäufers zu einem höherem Preis ersatzweise von einem anderen Lieferanten beschaffen. Den Preisunterschied muss der in Lieferungsverzug… … Deutsch Wikipedia
Deckungsgeschäft — Dẹ|ckungs|ge|schäft 〈n. 11〉 Börsengeschäft, bei dem man sich in Spekulation auf Kursdifferenzen nachträgl. Waren bzw. Wertpapiere beschafft, die man schon anderweitig angeboten od. verkauft hat * * * Dẹ|ckungs|ge|schäft, das (Kaufmannsspr.): 1 … Universal-Lexikon
Kommissionsgeschäft — Kom|mis|si|ons|ge|schäft 〈n. 11〉 gewerbsmäßiger Ein u. Verkauf von Waren im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung * * * Kom|mis|si|ons|ge|schäft, das (Wirtsch.): im eigenen Namen für fremde Rechnung abgeschlossenes Geschäft. * * *… … Universal-Lexikon