- Clive
Clive (spr. klaiw'), Robert, Lord, Gründer der britischen Macht in Ostindien, geb. 29. Sept. 1725 zu Styche in Shropshire, gest. 22. Nov. 1774, trat 1743 als Schreiber in die Dienste der Ostindischen Kompagnie, die ihn nach Madras sandte. Hier vertauschte er die Feder mit dem Degen, wurde mit 21 Jahren Fähnrich, dann Kriegskommissar und eroberte 1751 die Hauptstadt des Nabobs von Karnatik mit 500 Mann gegen weit überlegene Streitkräfte. 1753 nach England heimgekehrt, trat er für den rotten-borough St. Michael ins Parlament; aber seine Wahl wurde kassiert. 1755 kehrte er als Oberstleutnant nach Ostindien zurück und zwang den Nabob von Bengalen, Surahjah Dowla, zum Frieden und zur Aufgabe des von ihm eroberten Kalkutta. Ein von demselben, abermals im Bunde mit Frankreich, zusammengebrachtes Heer von 15,000 Reitern und 40,000 Fußgängern schlug C. mit etwa 3000 Mann 23. Juni 1757 bei Plassey, eroberte die Hauptstadt von Bengalen, Murschidabad, und ernannte, nachdem der Nabob auf der Flucht getötet war, dessen Verwandten Mir Jaffier gegen Bezahlung einer ungeheuern Summe, von der C. 260,000 Pfd. Sterl. erhielt, zum Nachfolger. Dieser Sieg legte den Grund zur britischen Macht in Ostindien. C. kehrte 1760 nach England zurück, wurde 1762 zum irischen Peer mit dem Titel Baron C. von Plassey ernannt und 1761 ins Unterhaus gewählt. 1764 wurde er nach dem Ausbruch neuer Unruhen in Bengalen zum drittenmal mit außerordentlicher Vollmacht nach Ostindien gesandt. Bei seiner Ankunft 1765 war der Nabob von Audh schon geschlagen, und der Mogul hatte sich unter englischen Schutz begeben. C. ließ sich von letzterm mit den Provinzen Bengalen, Bihar und Orissa belemen und gewann so der Kompagnie ein Gebiet mit mehr als 15 Mill. Einw. Nachdem er die Finanzen geordnet und die Verwaltung reorganisiert hatte, kehrte er im Januar 1767 mit ungeheuern Reichtümern nach England zurück. Hier wurde er im Unterhaus angeklagt, seine Vollmachten zu persönlicher Bereicherung mißbraucht zu haben. Zwar kam es nicht zu einem förmlichen Prozeß oder Tadelsvotum gegen ihn; doch verdüsterte die Anklage sein Gemüt, er ergab sich dem Opiumgenuß und machte seinem Leben durch einen Pistolenschuß ein Ende. Seine Nachkommen nahmen den Familiennamen Herbert an und führen seit 1804 den Titel Grafen von Powis. Seine Biographie schrieben Caraccioli (Lond. 1775–76, 4 Bde.), Malcolm (das. 1836, 3 Bde.), Gleig (neue Ausg. 1861), Sir Ch. Wilson (1890), Malleson (1893) und Arbuthnot (1899). Vgl. auch den Essay von Macaulay, »Lord C.« (Sonderausgaben zuletzt 1900).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.