Buchschulden

Buchschulden

Buchschulden, diejenigen Verbindlichkeiten, die nur durch die Einträge in die Bücher des Gläubigers, so bei Kaufleuten, die Buchkredit (s.d.) gewähren, oder des Schuldners, so bei mehreren Staaten (vgl. Staatsschulden), dargetan werden, im Gegensatze zu solchen, die in besondern Urkunden, Schuldscheinen, Wechseln u. dgl., verbrieft oder die hypothekarisch sichergestellt sind.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Buchschulden — Buchschulden, Schulden, welche Kaufleute ohne Schuldbekenntniß des Schuldners nur in Büchern eingetragen haben; vgl. Buchgläubiger …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Buchschulden — Buchschulden,   im betrieblichen Rechnungswesen die Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern, die aufgrund von Belegen in den Geschäftsbüchern ausgewiesen sind (Kreditoren); in der Finanzwirtschaft die im Staatsschuldenbuch eingetragenen und nicht… …   Universal-Lexikon

  • Buchschulden — 1. B. einer Unternehmung: In den Geschäftsbüchern auf Kreditoren , Gläubiger , Lieferer oder Kontokorrentkonten eingetragene Schulden gegenüber den Geschäftsgläubigern. Gegensatz: ⇡ Buchforderungen. 2. B. der öffentlichen Hand: ⇡ Öffentliche… …   Lexikon der Economics

  • Staatsschuldbuch — Staatsschuldbuch, amtliches Register, in das Darlehnsforderungen an die Staatskasse aus konsolidierten Staatsschulden in der Form von Buchschulden eingetragen werden können. Nach dem preußischen Gesetz vom 20. Juli 1883 kann der Inhaber einer… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schuld — Schuld, 1) die Urheberschaft eines Übels, insofern damit zugleich die Verpflichtung entweder zum Ersatz od. zur Erduldung eines vergeltenden Übels (einer Strafe) verbunden ist. Es liegen dabei immer entweder stillschweigend od. ausdrücklich… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Genossenschaften — Genossenschaften, im weitern Sinn jede dauernde Personengemeinschaft zur Erreichung bestimmter Zwecke, Verein, Gesellschaft (s.d.), in der Rechtssprache insbes. Bezeichnung für die Körperschaften des deutschen Rechts, die keine Gemeinwesen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reichsschuldbuch — Reichsschuldbuch, amtliches Register, in das die Darlehnsforderungen an die Reichskasse in Form von Buchschulden (s. Buchforderungen) eingetragen werden. S. Staatsschuldbuch …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Staatsschulden — Staatsschulden. I. Begriff und Arten der S. Auch bei durchaus geordnetem Staatsleben ist eine unmittelbare Deckung der erforderlichen Ausgaben nicht immer möglich. Oft können Leistung und Gegenleistung der Natur der Sache nach nicht sofort… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anleihen — Kreditbeanspruchung * * * Ạn|lei|hen 〈n. 14; schweiz.〉 = Anleihe * * * Ạn|lei|hen, das; s, (schweiz.): Anleihe. * * * Anleihen,   langfristige Schuldaufnahmen größeren Umfangs am in oder ausländischen Kapitalmarkt gegen Ausgabe von… …   Universal-Lexikon

  • Buchforderungen — Buchforderungen,   Forderungen, die in den Geschäftsbüchern ausgewiesen sind, insbesondere gegenüber Warenabnehmern (Debitoren). Gegensatz: Buchschulden …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”