Bordvorschriften

Bordvorschriften

Bordvorschriften, die in der Reichsmilitärstrafgerichtsordnung für das Verhältnis »an Bord« gegebenen Vorschriften. Sie finden nach § 6 des Einführungsgesetzes zur Militärstrafgerichtsordnung Anwendung: 1) auf die zum Dienst in außerheimischen Gewässern bestimmten Schiffe vom Reiseantritt an bis zur Rückkehr in die heimischen Gewässer (deutsche Küstengewässer), 2) auf alle Schiffe im Kriegszustand. Vgl. Militärstrafgerichtsbarkeit.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Bordgerichte — Bordgerichte, an Bord zusammentretende Militärstrafgerichte. Sie haben eine besondere Zusammensetzung und ein besonderes Verfahren (s. Bordvorschriften) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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