Beweisbeschluß

Beweisbeschluß

Beweisbeschluß, der Gerichtsbeschluß, durch den eine Beweisaufnahme angeordnet wird. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung ist er eine einfache prozeßleitende Verfügung (s. Beweisverfahren).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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