Wahlvermächtnis

Wahlvermächtnis

Wahlvermächtnis (Alternativvermächtnis, Optio legata), ein Vermächtnis oder Legat, das jemand ut der Art zugewendet wird, daß nur die eine oder die andre von mehreren Leistungen zugunsten des Vermächtnisnehmers erfolgen soll (Bürgerliches Gesetzbuch, § 2154). Hat der Erblasser die vermachte Sache nur der Gattung nach bestimmt (Gattungsvermächtnis), so ist eine den Verhältnissen des Bedachten entsprechende Sache zu leisten. Wenn nichts andres bestimmt ist, hat der Beschwerte die Auswahl (Bürgerliches Gesetzbuch, § 2155).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Wahlvermächtnis — Wahlvermächtnis, ein Vermächtnis, bei welchem es von einer zu treffenden Wahl abhängt, was der Bedachte erhält (Bürgerl. Gesetzb. § 2154) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Vermächtnis — (Legatum, Fideikommiß, s. d.), jede Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser jemandem (Vermächtnisnehmer) auf Kosten der Erbschaft oder eines andern Vermächtnisses einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Alternativvermächtnis — Alternativvermächtnis, s. Wahlvermächtnis …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Optio legata — (lat.), vermachte Wahl, Wahlvermächtnis …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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