Vormerkung — ↑Nota … Das große Fremdwörterbuch
Vormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… … Deutsch Wikipedia
Vormerkung — Vorausbuchung; Vorbestellung; Reservierung * * * Vor|mer|kung 〈f. 20〉 1. das Vormerken 2. das Vorgemerktwerden 3. Entgegennahme einer Bestellung, eines Auftrags 4. vorläufige Eintragung in das Grundbuch * * * Vor|mer|kung, die; , en: a) das… … Universal-Lexikon
Vormerkung — 1. Begriff: Vorläufige Eintragung im ⇡ Grundbuch zur Sicherung einer künftigen Eintragung eines Rechtes (§§ 883 888 BGB). Voraussetzungen sind a) materiell: Ein Anspruch auf Änderung der Rechtslage eines Grundstücks, z.B. aufgrund eines ⇡… … Lexikon der Economics
Vormerkung — Vor|mer|kung (auch für vorläufige Eintragung ins Grundbuch) … Die deutsche Rechtschreibung
Löschungsvormerkung — ⇡ Vormerkung im ⇡ Grundbuch, die die künftige ⇡ Löschung eines Rechts (z.B. einer rangbesseren ⇡ Hypothek bei Rückzahlung) sichert. Vgl. auch ⇡ Löschungsanspruch … Lexikon der Economics
Auflassungsvormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… … Deutsch Wikipedia
Eigentumsübertragungsvormerkung — Die Vormerkung stellt im Sachenrecht eine im Grundbuch verlautbarte Ankündigung eines zukünftigen Rechtserwerbs an einem Grundstück dar, auf den derjenige, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen wurde, einen Anspruch hat. Der vorgemerkte… … Deutsch Wikipedia
Grundbuchblatt — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… … Deutsch Wikipedia
Traditionskodex — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… … Deutsch Wikipedia