- Straferhöhungsgrund
Straferhöhungsgrund (Strafmehrungsgrund), jeder Umstand, der den Richter zu einer höhern Bemessung der Strafe innerhalb des Strafrahmens bestimmt. Vgl. Strafrecht IV: Bestrafung 3).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Straferhöhungsgrund (Strafmehrungsgrund), jeder Umstand, der den Richter zu einer höhern Bemessung der Strafe innerhalb des Strafrahmens bestimmt. Vgl. Strafrecht IV: Bestrafung 3).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Beleidigung — (Injurie, lat. injuria, Beschimpfung, Ehrenkränkung, Verletzung), jede vorsätzliche und rechtswidrige Willenserklärung, durch die jemand einem andern seine Geringschätzung oder Mißachtung kundgibt. Je nachdem dies durch Tätlichkeiten oder auf… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rückfall — Rückfall, das Wiedereintreten einer Krankheit, kann erfolgen, wenn diese Krankheit bereits eben überwunden, also wirklich geheilt war (Rezidiv), oder wenn die im Schwinden begriffene Krankheit, also die Genesung, durch neue Schädlichkeiten… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bande [2] — Bande (franz. Association de malfaiteurs, ital. Associazione di malfattori), Vereinigung mehrerer Personen zur Begehung einer noch ungewissen Anzahl von Straftaten einer gewissen Art. Während in Frankreich und Italien die Vereinigung zu einer B.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bestechung — (Corruptio, Crimen barattariae), die Straftat eines Beamten, der von einem andern ein Geschenk oder einen sonstigen Vorteil annimmt, fordert oder sich versprechen läßt, auf den er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat, während er weiß, daß… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Diebstahl — (Entwendung, Furtum), die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese sich rechtswidrig zuzueignen. Was I. den Gegenstand des Verbrechens anbelangt, so ist 1) ein D. nur möglich an einer Sache, d. h. an einem körperlichen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sachbeschädigung — (Beschädigung fremden Eigentums), im allgemeinen jede widerrechtliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache. Abgesehen von der privatrechtlichen Erstattungspflicht, kann eine S. auch kriminell strafbar sein, nämlich dann, wenn sie… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Strafmehrungsgrund — Strafmehrungsgrund, s. Straferhöhungsgrund … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Tötung — (Homicidium), die Herbeiführung des Todes eines Menschen, nicht also die Herbeiführung des Absterbens einer Leibesfrucht, die vielmehr stets als Abtreibung (s. d.) erscheint; dagegen im weitern Sinn auch der Selbstmord (s. d.), während im engern… … Meyers Großes Konversations-Lexikon