Sperrjahr

Sperrjahr

Sperrjahr, eine durch Gesetz oder Privatübereinkommen festgesetzte Schutzfrist von einem Jahr, innerhalb der bestimmte Rechtshandlungen nicht vorgenommen werden dürfen. Die Einrichtung des Sperrjahrs findet sich insbes. im Handelsverkehr und dient zum Schutze teils der Schuldner, teils der Gläubiger. So darf bei Liquidation von Aktiengesellschaften eine Verteilung des Vermögens unter die Aktionäre nur erfolgen, wenn seit der dritten Gläubigeraufforderung durch die Gesellschaftsblätter ein Jahr verstrichen ist (Handelsgesetzbuch, § 301). Weiter ist ein S. vorgeschrieben für Zahlungen an die Aktionäre bei Herabsetzung des Grundkapitals (§ 289), für Fusion (s. d.) einer Aktiengesellschaft (§ 306), in bestimmten Fällen bei Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bei Genossenschaften und bei Gegenseitigkeitsvereinen. Bei Gründung von Aktiengesellschaften und überhaupt von Gesellschaften wird vielfach den Gründern die Pflicht auferlegt, vor Jahresfrist ihre Aktien oder Anteile nicht zu veräußern.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Sperrjahr — Spẹrr|jahr, das (Rechtsspr.): einjährige Sperrfrist …   Universal-Lexikon

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  • Akte — Aktenstapel Als Akte (süddt. und österr. der Akt, engl.: file) bezeichnet man eine Menge von Aufzeichnungen, die bei der eigenen Verwaltungs oder Geschäftstätigkeit anfallen und aufgrund eines gemeinsamen Merkmals zusammengefügt (formiert) und so …   Deutsch Wikipedia

  • Aktendeckel — Aktenstapel Als Akte (süddt. Akt, engl.: file) bezeichnet man eine Menge von Aufzeichnungen, die bei der eigenen Verwaltungs oder Geschäftstätigkeit anfallen und aufgrund eines gemeinsamen Merkmals zusammengefügt (formiert) und so aufbewahrt wird …   Deutsch Wikipedia

  • Liquidation — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Unter Liquidation (von lateinisch liquidāre ‚verflüssigen‘) versteht man im betriebswirtschaftlichen und… …   Deutsch Wikipedia

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  • Fusion — (lat.), das Gießen, der Guß, namentlich von Erzen; ist bildlich die Verschmelzung verschiedener Interessen, daher im politischen Sinn die Verschmelzung von Parteien. Nach dem Handelsgesetzbuch die Übertragung des Vermögens einer… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sperrfrist — Aufbewahrungszeitraum * * * Spẹrr|frist 〈f. 20〉 Schutzfrist, während der bestimmte Rechtshandlungen ruhen müssen * * * Spẹrr|frist, die (Rechtsspr.): Zeitraum, in dem bestimmte Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen; Karenzzeit. * * *… …   Universal-Lexikon

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