- Signatūr
Signatūr (lat.), ein Zeichen, wodurch Reihenfolge, Ordnung, Wert, Beschaffenheit einer Sache angegeben wird; in der Buchdruckerkunst das Zeichen, durch das die Aufeinanderfolge der Bogen einer Druckschrift bezeichnet wird. Seit 1470 (Conradus de Alemannia, »Concordantiae Bibliorum«) bezeichnete man die ersten 23 Bogen eines Buches mit den Buchstaben des Alphabets (ohne B und W), die folgenden mit doppelten Buchstaben etc. (daher »ein Buch von zwei, drei Alphabeten«). Jetzt benutzt man, außer in England, Ziffern (Signaturen) auf der ersten und dieselben Ziffern mit einem Stern auf der dritten Seite des Bogens. – In der Schriftgießerei der kleine Einschnitt (Kerbe) an den Lettern, der dem Setzer als Führer dient zum richtigen Ergreifen derselben. – In der Geschäftssprache Bezeichnung einer Schrift mit einem bloßen Namenszug statt der vollständigen Namensunterschrift; zuweilen auch eine Resolution, die nicht förmlich ausgefertigt, sondern nur auf der eingegebenen Schrift selbst bemerkt worden ist. – In der Musik versteht man unter Signaturen die Ziffern und Zeichen über dem Generalbaß. Vgl. Generalbaßbezifferung. – Auf Karten und Plänen bezeichnet man als Signaturen die durch Signaturvorschrift, Zeichenschlüssel etc. festgesetzten Zeichen und Farben für bestimmte Teile des Geländes, die bei jedem (auch dem größten) Maßstab angewandt werden müssen. Vgl. darüber die Artikel »Aufnahme, topographische«, »Landkarten« (S. 113), »Planzeichnen« und »Seekarten«. Truppensignaturen dienen zur Darstellung von Truppen auf Plänen, Krokis etc. Nachstehend ist eine Auswahl der gebräuchlichsten Signaturen gegeben, wie sie sich besonders auf preußischen Generalstabswerken finden und wie sie auch auf den Karten und Plänen des Konversations-Lexikons angewandt sind.
Bei der jetzt häufigen Verwendung des Farbendrucks für topographische Karten wird eine erhöhte Deutlichkeit und Lesbarkeit dadurch erzielt, daß man die S. verschiedenfarbig aufdruckt, z. B. Siedelungen und Wege zinnoberrot, Wälder, Wiesen, Gärten u. dgl. grün, Moore, Sümpfe, Heiden braun etc. – Jedes topographische Bureau hat seine eigne Darstellungsmanier, doch sind allen größern Kartenwerken erklärende Blätter, »Zeichenschlüssel«, beigegeben, die Aufschluß über die Bedeutung der in jenen angewandten S. geben. Vgl. »Bestimmungen über die Anwendung gleichmäßiger Signaturen für topographische und geometrische Karten« (5. Aufl., Berl. 1904); Liebenow, Signaturen zum Planzeichnen (das. 1894); Spindler, Die Signaturen der Generalstabskarten (2. Aufl., München 1900); Zaffauk, Signaturen in- und ausländischer Kartenwerke (2. Aufl., Wien 1889). – Lehre von der S. hieß die namentlich in den Tagen des Paracelsus herrschende Ansicht, daß jeder Naturkörper, und namentlich die Pflanzen, in Gestalt, Farbe und sonstiger Beschaffenheit andeuteten, gegen welche Leiden sie anzuwenden seien. So brauchte man Pflanzen mit Kalkausschwitzungen, wie Steinsame und Steinbrech, gegen Steinleiden, Disteln gegen Seitenstechen, Schöllkraut wegen des gelben Saftes gegen Gelbsucht, die Lungenflechte wegen ihrer grubigen Beschaffenheit gegen Lungenkrankheiten etc. Der Glaube an die Wirksamkeit der meisten Volksheilmittel aus der Pflanzenwelt beruht auf der Lehre von der S.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.