Negatorĭenklage

Negatorĭenklage

Negatorĭenklage (Actio negatoria), die zum Schutze des Eigentums gegen widerrechtliche Eingriffe in dasselbe gegebene dingliche Klage, z. B. bei Anmaßung von Servituten. Das Klagegesuch ist auf Beseitigung der bereits erfolgten und auf Unterlassung künftiger Beeinträchtigung gerichtet, außerdem auf Schadenersatz und in der Regel auch auf Androhung einer Strafe für den Fall wiederholter Eigentumsstörung. Vgl. Eigentum, S. 444.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Negatorienklage — Negatorĭenklage (Actĭo negatorĭa), Klage eines dinglich Berechtigten, insbes. Eigentümers, zur Abwehr eines widerrechtlichen Eingriffs in sein Rechtsgebiet …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Negatorienklage — Negatorienklage, Negatorische Klage, Klage des Eigenthümers, um gegenüber Servitutsansprüchen die Freiheit seines Grundbesitzes zu behaupten …   Herders Conversations-Lexikon

  • Negation — (v. lat.), die Wegnahme oder Verneinung von etwas Gesetztem od. Behauptetem (Position). Die N. sagt aus, daß ein Begriff nicht das Merkmal od. das Prädicat eines andern sei Was in dieser Beziehung steht, ist negativ, als Gegensatz des in jener… …   Pierer's Universal-Lexikon

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