Nachlaßvertrag

Nachlaßvertrag

Nachlaßvertrag (Akkord), der Vertrag, vermöge dessen dem Schuldner ein Teil der Schuld von den Gläubigern erlassen wird. Vgl. auch Zwangsvergleich.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Nachlaßvertrag — (Pactum remissorium), 1) im Allgemeinen jeder Vertrag, welcher die Gewährung des Nachlasses an einer Schuld bezweckt; insbesondere 2) beim Concurs der Vertrag, worin die Gläubiger dem Gemeinschuldner einen aliquoten Theil ihrer Forderungen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nachlaßvertrag — Nachlaßvertrag, Übereinkommen, durch das ein dispositionsfähiger Gläubiger ohne Gegenleistung seine Forderung teilweise aufgibt und der Schuldner oder ein anderer Gläubiger, zu dessen Gunsten der Verzicht erfolgt, dies annimmt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Nachlaß — Nachlaß, 1) die Gesammtheit des activen u. passiven Vermögens eines Verstorbenen (vgl. Erbschaft); daher Nachlaßregulirung, die Thätigkeit, welche auf genaue Erforschung des Erbschaftsbestandes mittelst Inventarisation, Taxation, Einforderung der …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Pactum — (lat.), 1) im Allgemeinen jeder Vertrag; 2) nach Römischem Rechte eine formlose vermögensrechtliche Übereinkunft mehrer Personen, welche aber nicht geeignet war, eine klagbare Obligation zu Stande zu bringen, weil ihr die Voraussetzungen eines… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Accord — (fr., v. lat.), 1) (Mus.), das gleich zeitige Erklingen mehrerer verschiedener, kunstgemäß[74] zusammengesetzter Töne. Die A e werden eingetheilt in consonirende u. dissonirende od. Stamm (Grund ) u. abgeleitete (abstammende) A e. Die Stamm… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Concurs [2] — Concurs, 1) (Concurs der Gläubiger, Concursus creditorum, Rechtsw.), das gleichzeitige Vorhandensein Mehrerer, welche mit ihren Forderungen, die sie an eine bestimmte Person haben, nicht befriedigt werden können, weil das hierzu verfügbare… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Accord — Accord, (musikalischer) heißt eine auf natürlichen Gesetzen beruhende Verbindung von Tönen. Diese Tonverbindung ist nicht blos im menschlichen Gehöre begründet, sondern auch in bestimmten mathematischen Verhältnissen der Tonschwingungen, und auf… …   Herders Conversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”