Nachlaßgläubiger
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Erbrecht — Erbrecht, im objektiven Sinn der Inbegriff der Rechtssätze, die den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen, des Erblassers, auf eine andre Person, den Erben, regeln; im subjektiven Sinn das Recht auf den Erwerb des Vermögens eines Verstorbenen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nachlaßverwaltung — ist eine Nachlaßpflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlaßgläubiger. Die Person, die hiermit betraut wird, heißt Nachlaßverwalter. Sie wird vom Nachlaßgericht angeordnet, und zwar kann dies geschehen auf Antrag eines Erben, eines… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nachlaßkonkurs — Nachlaßkonkurs, der nach dem Tod einer Person eröffnete Konkurs über ihren Nachlaß. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1967, 1975) haftet der Erbe grundsätzlich unbeschränkt für die Nachlaßverbindlichkeiten. Erst unter gewissen Voraussetzungen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Aufgebot [1] — Aufgebot (Proklamation), öffentliche Bekanntmachung, Aufruf. 1) Im Kirchenrecht die Bekanntmachung einer beabsichtigten ehelichen Verbindung vor versammelter Kirchengemeinde. Das A. soll nach dem Tridentiner Konzil durch die beiderseitigen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Höferecht — (nicht zu verwechseln mit »Hofrecht«, s. d.), eine solche Ordnung des Erbrechts an Grundbesitz, nach der dieser auf einen unter mehreren gleichnahen Miterben (den Anerben, Grunderben) ungeteilt übergeht, sofern der Eigentümer nicht eine… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Miterbe — Miterbe, Personen, die nebeneinander Erben geworden sind (s. Erbe). In einem solchen Fall erwerben die einzelnen Erben nicht ein ihrer Verfügung unterliegendes Recht an den einzelnen Nachlaßgegenständen, sondern nur an dem ihrer Erbquote… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Separation — (lat.), Fremdwort für Absonderung und für Trennung; namentlich war früher der Ausdruck S. für Ehescheidung und die Bezeichnung »separierte Ehegatten« für geschiedene Eheleute gebräuchlich (s. Eherecht). – Im Konkurs bezeichnete man früher als S.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon