- Ministeriālen
Ministeriālen (mittellat. ministeriales, »Dienstleute«), ursprünglich eine höherstehende Klasse von Knechten, die den Dienst um die Person des Herrn versahen oder zur Führung des Haushalts verwendet wurden, dann die unfreien Gehilfen (ministri) der höhern Hofbeamten, die mit dem steigenden Ansehen des Herrn in ein ausgezeichnetes Verhältnis gegenüber den andern Unfreien traten und schon früh mancherlei Vorrechte erhielten. Mit der Ausbildung der Landesregierung erhielten M. auch die obern Hofämter, aus denen sich vielfach erbliche Ämter bildeten. Unter den M. standen obenan die des Kaisers und des Reiches, deren Stellung und Ansehen ihre Unfreiheit bald gänzlich zurücktreten ließ. Infolge der Übung des Ritterdienstes, der Erwerbung von Lehen durch M. und des Eintritts vieler Edler in das Dienstmannenverhältnis, nahm im Laufe des 13. und 14. Jahrh. die Anschauung von der Unfreiheit der M. mehr und mehr ab, sie wurden den edlen Ritterbürtigen gleichgeachtet und dem Adel zugerechnet, und zu Anfang des 15. Jahrh. verschwinden die M. völlig (s. Adel, S. 99, und Freie). Vgl. Fürth, Die M. (Köln 1836); v. Schele, Über die Freiheit oder Unfreiheit der M. des Mittelalters (Frankf. 1868); v. Zalling'er,Ministeriales und Milites (Innsbr. 1878); Heckmann, Zur Entwickelungsgeschichte der deutschen Ministerialität (Halle 1895); Wittich, Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland (Leipz. 1896).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.