- Militärgerichtsstand
Militärgerichtsstand, der besondere Gerichtsstand der Militärpersonen, d. h. das Recht und die Pflicht der letztern, vor besondern Militärgerichten Recht zu nehmen (s. Militärstrafgerichtsbarkeit).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.