- Konzért
Konzért (ital. concerto, v. lat. concertare), »wetteifern«), 1) eine öffentliche Ausführung von Musikwerken, näher unterschieden als Instrumentalkonzert oder Vokalkonzert, als Symphoniekonzert (wenn es von einem Symphonieorchester ausgeführt wird und größere Instrumentalwerke zu Gehör bringt), Kammermusikkonzert (wenn nur Kammermusikwerke ausgeführt werden), Kirchenkonzert, geistliches K. (Concert spirituel), Militärkonzert (nur von Militärorchester ausgeführt, d. h. der Streichinstrumente entbehrend) etc. Vgl. Konzertgesellschaften. – 2) Ein größeres Musikstück für ein Soloinstrument mit Orchesterbegleitung, das dem Ausführenden große Schwierigkeiten darbietet und seine Virtuosität zu zeigen geeignet ist (Klavierkonzert, Violinkonzert etc.). Die Form des Konzerts ist heute die der Sonate und Symphonie mit den durch den Zweck gebotenen Modifikationen. Es besteht, wie die Sonate, gewöhnlich aus drei abgesonderten Sätzen, einem Allegro, einem Andante oder Adagio und einem raschen Finale oder Rondo. Die ältern Konzerte (vor Mozart) hatten insofern eine andre Form, als sie im ersten Satz ein Hauptthema vom Orchester mehrmals in verwandten Tonarten und zuletzt wieder in der Haupttonart brachten und dazwischen die Soli des Konzertinstruments einschalteten. Heute hat der erste Satz die Sonatenform (s. Sonate). Eine Spezialität des Konzerts ist die Kadenz (s. d.), die zum Schluß eines oder auch beider Allegrosätze auftritt und entweder vom Komponisten vorgeschrieben ist oder vom Solospieler selbst erfunden wird. Ein K. von geringern Dimensionen wird Concertino genannt. – 3) Früher hießen auch kirchliche Vokalkompositionen mit selbständig geführter Instrumentalbegleitung K., Kirchenkonzerte (concerti ecclesiastici oder da chiesa), zuerst gebracht von A. und G. Gabrieli (1587), Adr. Banchieri (1595) und Viadana (1602), von letzterm als Motetten für 1 (!), 2, 3 und 4 Singstimmen mit Orgelbaß. Dieselben haben ihre höchste Ausbildung gefunden in J. S. Bachs Kantaten, die derselbe stets als concerti bezeichnete. Das (weltliche) Kammerkonzert (concerto da camera) entstand wenig später (Arrigoni 1635, vokal, als sonata concertata instrumental sogar schon um 1630 [Castello, Scarani, Merula]). Der Schöpfer des sogen. concerto grosso ist Arcangelo Corelli (um 1680). Im concerto grosso wechselt ein Ensemble von (bei Corelli 3) Soloinstrumenten (concertino) mit einem Tutti von Ripienstimmen (concerto grosso). Neben dem concerto grosso blühte um 1700 eine ebenfalls concerto genannte, meist zwischen Soli und Tutti wechselnde Gattung für Orchesterbesetzung bestimmter vier- und mehrstimmigen Instrumentalwerke (Orchestersonate). Das Kammerkonzert ging in unserm heutigen K. (s. oben) und der Sonate auf. Vivaldi (Violine) und J. S. Bach (Klavier) schrieben die ersten Solokonzerte. Vgl. A. Schering, Geschichte des Instrumentalkonzerts (Leipz. 1905).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.