- Kautschukparagraphen
Kautschukparagraphen nennt man gesetzliche Bestimmungen, deren Bedeutung infolge ihrer allgemeinen oder unbestimmten Fassung überaus dehnbar ist. Hierzu gehört insonderheit die Ziffer 11 des § 360 im Reichsstrafgesetzbuch (grober Unfug) und im Bürgerlichen Gesetzbuch § 826 (Verstoß gegen die guten Sitten).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.