- Jus armōrum
Jus armōrum (lat.), soviel wie Militärhoheit (s. d.), das Recht, Truppen, befestigte Plätze etc. zu halten; kommt heutzutage lediglich dem Staat zu.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Jus armōrum (lat.), soviel wie Militärhoheit (s. d.), das Recht, Truppen, befestigte Plätze etc. zu halten; kommt heutzutage lediglich dem Staat zu.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Jus [1] — Jus (lat.), Recht, sowohl in objectivem (Rechtssatz), als subjectivem Sinne (Befugniß). Die allgemeinen Eintheilungen in J. commune, J. particulare, J. singulare, J. naturale etc. s.u. Recht. Von den einzelnen Arten sind hier noch hervorzuheben J … Pierer's Universal-Lexikon
Waffenrecht — (Jus armorum), 1) das Recht des einzelnen Bürgers Waffen tragen zu dürfen. Insofern Beschränkungen dieses Rechtes Statt finden sind dieselben nur polizeilicher Natur. Namentlich finden solche Beschränkungen mit Beziehung auf den Schutz des… … Pierer's Universal-Lexikon
Hoheitsrechte — (Majestätsrechte, Regalien, Jura majestatica, Regalia), diejenigen Befugnisse, deren Ausübung in einem Staate dem Inhaber der Staatsgewalt hinsichtlich der Regierung u. Verwaltung des Staates entweder verfassungsmäßig, od. kraft besonderer… … Pierer's Universal-Lexikon
Wappenrecht — (lat. Jus insignium, Jus armorum), das Recht des Adels ein seinen adeligen Stand bezeichnendes Wappen ausschließlich zu führen. Das Charakteristische des adeligen W s ist die Befugniß Anderen die Führung desselben Wappens zu untersagen. Denn… … Pierer's Universal-Lexikon
Reichsarmee — Ein Grenadier der Reichsarmee im Polnischen Erbfolgekrieg vor Philippsburg 1734 (Niederrheinisch Westfälischer Reichskreis: Paderbornisches Infanterieregiment – Zeitgenössische Gudenus Handschrift Als Reichsarmee, Reichsheer oder Reichsarmatur … Deutsch Wikipedia
Reichsheeresverfassung — Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches, auch Reichskriegsverfassung genannt, war wie dessen ganze Verfassung durch verschiedene Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die… … Deutsch Wikipedia
Reichskriegsverfassung — Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches, auch ’’Reichskriegsverfassung’’ genannt, war wie dessen ganze Verfassung durch verschiedene Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die… … Deutsch Wikipedia
Militärhoheit — (Militärgewalt, Jus armorum), die Befugnis des Staatsoberhauptes, von den Untertanen Kriegsdienste zu fordern und die zur Verteidigung des Landes und der staatlichen Interessen erforderlichen militärischen Vorkehrungen und Einrichtungen zu… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Waffenrecht — (Waffen und Wehrhoheit, Militärgewalt, Jus armorum), das Recht, eine stehende bewaffnete Macht zu unterhalten, ist ein ausschließliches Hoheitsrecht des Staatsoberhauptes. Mit W. bezeichnet man aber auch das Recht über Krieg und Frieden. Vgl. die … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Johann Peter Ludwig — Johann Peter von Ludewig Johann Peter von Ludewig (ursprünglicher Nach und Geburtsname Ludwig) (* 5. August 1668 in Honhardt bei Schwäbisch Hall; † 7. September 1743 in Halle an der Saale) war ein deutscher Jurist und Historiker … Deutsch Wikipedia