Jus armōrum

Jus armōrum

Jus armōrum (lat.), soviel wie Militärhoheit (s. d.), das Recht, Truppen, befestigte Plätze etc. zu halten; kommt heutzutage lediglich dem Staat zu.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Reichsheeresverfassung — Die Reichsheeresverfassung des Heiligen Römischen Reiches, auch Reichskriegsverfassung genannt, war wie dessen ganze Verfassung durch verschiedene Gesetze gewachsen und regelte die Aufstellung von Truppen innerhalb des Reiches und war die… …   Deutsch Wikipedia

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  • Johann Peter Ludwig — Johann Peter von Ludewig Johann Peter von Ludewig (ursprünglicher Nach und Geburtsname Ludwig) (* 5. August 1668 in Honhardt bei Schwäbisch Hall; † 7. September 1743 in Halle an der Saale) war ein deutscher Jurist und Historiker …   Deutsch Wikipedia

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