Jus advocatĭae ecclesiastĭcae
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Jus [1] — Jus (lat.), Recht, sowohl in objectivem (Rechtssatz), als subjectivem Sinne (Befugniß). Die allgemeinen Eintheilungen in J. commune, J. particulare, J. singulare, J. naturale etc. s.u. Recht. Von den einzelnen Arten sind hier noch hervorzuheben J … Pierer's Universal-Lexikon
Jus — Jus, Mehrzahl jura, Recht. Rechte, auch die Kenntniß derselben, die Rechtswissenschaft, jurisprudentia. Die alten Römer verstanden unter j. alles, was recht und billig ist, näher das, was durch ein Gesetz (lex), d.h. durch einen vom Volke… … Herders Conversations-Lexikon
Kirchenvogt — (Advocatus Ecclesiae), in früherer Zeit der weltliche Schutzherr einer Kirche oder eines geistlichen Stifts. Die Schutzgewalt, auch wohl der Bezirk derselben wurde Vogtei genannt. Mit der Vogtei wurden vielfach Dynastengeschlechter vom Kaiser,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon