Jagdschein

Jagdschein

Jagdschein (Waffenschein), der von der zuständigen Verwaltungsbehörde für eine bestimmte Person ausgestellte Schein, den jeder die Jagd Ausübende zu lösen und bei sich zu führen hat. In Oldenburg ist für den Grundeigentümer die Lösung einer Jagdkarte nicht erforderlich, in Mecklenburg existieren keine Jagdscheine. Der J. wird für ein Jahr oder eine bestimmte Anzahl von Tagen ausgestellt. Der Preis ist in den einzelnen Staaten verschieden: Preußen (Jagdscheingesetz vom 30. Juli 1895) 15 Mk., Tagesjagdscheine mit dreitägiger Gültigkeit 3 Mk., für Nichtreichsdeutsche 40, bez. 6 Mk., Bayern 15 Mk., Sachsen 12 Mk., Baden 25 Mk., Braunschweig 4 Mk., Württemberg 20, Elsaß-Lothringen 24, bez. 6 Mk. etc. Unentgeltliche Jagdscheine werden meistens den Staatsforstbeamten verabfolgt. Unzuverlässigen, bez. bestraften Personen kann der J. versagt werden. Die Einnahmen aus den Jagdscheinen fließen entweder ganz in die Kreis- oder Gemeindekassen (Preußen), in die Staatskasse (Württemberg) oder nach bestimmten Teilen an beide (z. B. Bayern: Staat ein Drittel, Gemeinde zwei Drittel). Vgl. die Ausgaben des preußischen Jagdscheingesetzes von Kunze (Berl. 1895), v. Seherr-Thoß (das. 1895).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Jagdschein — der Bundesrepublik Deutschland Der Jagdschein ist in Deutschland die Urkunde, mit der sein Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. In Österreich heißt dieses Dokument Jagdkarte, in der Schweiz Jagdpatent. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Jagdschein — Jagdschein, s.u. Jagd …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Jagdschein — Jagd|schein 〈m. 1〉 1. Urkunde über erfolgreich abgelegte Jagdprüfung 2. Ausweis, der zur Jagd berechtigt; Sy Jagdkarte, Jagdpass * * * Jagd|schein, der: 1. Ausweis, in dem die Berechtigung des Inhabers zur Ausübung der Jagd bescheinigt wird. 2.… …   Universal-Lexikon

  • Jagdschein — Den Jagdschein 51 machen: umschreibend verhüllende Redensart für ›verrückt erklären lassen‹. Die Zahl 51 weist dabei auf den Paragraphen 51 hin, in dem die entsprechenden Regelungen enthalten sind. Meist handelt es sich um den Versuch, für… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Jagdschein — Jagdscheinm 1.amtlicheBescheinigungüberUnzurechnungsfähigkeit;Zubilligungdes§51StGB.DerJagdscheinberechtigtzurJagdaufjagdbareTiere;seinBesitzerkanninseinemJagdbezirknachBeliebenschaltenundwalten.1900ff.… …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

  • Jagdschein — Jagd|schein …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Einen \(auch: den\) Jagdschein haben —   Die umgangssprachlich scherzhafte Wendung bezieht sich in ihrer Bildlichkeit darauf, dass der Inhaber eines Jagdscheins in seinem Revier legal jagen, also Dinge tun darf, wofür andere bestraft werden, und bedeutet, dass jemand gerichtlich für… …   Universal-Lexikon

  • Jagdkarte — Jagdschein der Bundesrepublik Deutschland Der Jagdschein ist in der Bundesrepublik Deutschland die Urkunde, die ihrem Inhaber die Berechtigung zur Jagdausübung, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, gestattet. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland… …   Deutsch Wikipedia

  • J.-Sch. — Jagdschein EN hunting license …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Begehungsscheininhaber — Der November, Joachim von Sandrart, Öl auf Leinwand, 1643 Traditionelle Jäger in Kenia Jagd bezeichnet das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Erlegen und Aneigne …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”