Überfallsrecht — Überfallsrecht, das Recht, wonach Früchte, die von einem Baume oder Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, dem Eigentümer dieses Grundstücks gehören (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. § 911); Überhangsrecht, das diesem zustehende Recht, auch … Kleines Konversations-Lexikon
Überfallsrecht — Über|falls|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht des Inhabers eines Grundstücks, die von den Bäumen od. Sträuchern aus dem Nachbargrundstück herüberfallenden Früchte zu behalten … Universal-Lexikon
Überfall (Nachbarrecht) — Das Überfallsrecht ist im deutschen Nachbarrecht das Recht, „Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen“ (§ 911 BGB) als Eigentum an sich zu nehmen. Das Überfallsrecht ist ein Teil des… … Deutsch Wikipedia
Überhang (Nachbarrecht) — Als Überhang (Anries)[1] im Sinne des Nachbarrechts bezeichnet man Wurzeln und Zweige, die über oder in ein Nachbargrundstück hineinreichen. Das Überhangsrecht untergliedert sich in Überhangsrecht (im engeren Sinne), Überfallsrecht, Kapprecht.… … Deutsch Wikipedia
Nachbarrecht — Das Nachbarrecht ist Teil des Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit Rücksicht auf die… … Deutsch Wikipedia
Nachbarschaftsrecht — Das Nachbarrecht ist Teil des zivilrechtlichen Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit… … Deutsch Wikipedia
Überhang — Überhang, 1) die Früchte, welche an den über des Nachbars Grund u. Boden hinüberragenden Ästen hängen. Nach altdeutschem, sonst über ganz Deutschland verbreitetem Gewohnheitsrecht hatte der Inhaber eines Grundstückes die Befugniß diesen Ü. sich… … Pierer's Universal-Lexikon
Eigentum — (Dominium), die vollkommenste, ausschließliche, rechtliche Herrschaft über eine Sache. Während alle andern dinglichen Rechte nur einzelne Befugnisse von dem Gesamtrechte des Eigentums enthalten, gewährt das E. selbst das volle Nutzungs und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Überhangsrecht — Überhangsrecht, s. Überfallsrecht … Kleines Konversations-Lexikon