Überfallsrecht

Überfallsrecht

Überfallsrecht, die Bestimmung, daß Früchte, die von einem Baum oder Strauch auf des Nachbars Grundstück fallen, dem Eigentümer dieses Grundstücks gehören. Sind die Früchte jedoch auf ein dem öffentlichen Gebrauch dienendes Grundstück (öffentliche Straße, öffentlicher Platz etc.) gefallen, so bleiben sie Eigentum des Baumbesitzers und können von ihm geholt werden (Bürgerliches Gesetzbuch, § 911).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Überfallsrecht — Überfallsrecht, das Recht, wonach Früchte, die von einem Baume oder Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, dem Eigentümer dieses Grundstücks gehören (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. § 911); Überhangsrecht, das diesem zustehende Recht, auch …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Überfallsrecht — Über|falls|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht des Inhabers eines Grundstücks, die von den Bäumen od. Sträuchern aus dem Nachbargrundstück herüberfallenden Früchte zu behalten …   Universal-Lexikon

  • Überfall (Nachbarrecht) — Das Überfallsrecht ist im deutschen Nachbarrecht das Recht, „Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen“ (§ 911 BGB) als Eigentum an sich zu nehmen. Das Überfallsrecht ist ein Teil des… …   Deutsch Wikipedia

  • Überhang (Nachbarrecht) — Als Überhang (Anries)[1] im Sinne des Nachbarrechts bezeichnet man Wurzeln und Zweige, die über oder in ein Nachbargrundstück hineinreichen. Das Überhangsrecht untergliedert sich in Überhangsrecht (im engeren Sinne), Überfallsrecht, Kapprecht.… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachbarrecht — Das Nachbarrecht ist Teil des Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit Rücksicht auf die… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachbarschaftsrecht — Das Nachbarrecht ist Teil des zivilrechtlichen Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit… …   Deutsch Wikipedia

  • Überhang — Überhang, 1) die Früchte, welche an den über des Nachbars Grund u. Boden hinüberragenden Ästen hängen. Nach altdeutschem, sonst über ganz Deutschland verbreitetem Gewohnheitsrecht hatte der Inhaber eines Grundstückes die Befugniß diesen Ü. sich… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eigentum — (Dominium), die vollkommenste, ausschließliche, rechtliche Herrschaft über eine Sache. Während alle andern dinglichen Rechte nur einzelne Befugnisse von dem Gesamtrechte des Eigentums enthalten, gewährt das E. selbst das volle Nutzungs und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Überhangsrecht — Überhangsrecht, s. Überfallsrecht …   Kleines Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”