Hilfsgeschäfte

Hilfsgeschäfte

Hilfsgeschäfte, soviel wie Nebengeschäfte des Kaufmanns, akzessorische Handelsgeschäfte (s. d.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Hilfsgeschäfte — 1. Begriff: Gelegentliche Geschäfte, die dazu dienen, die eigentliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit eines Unternehmens fortzuführen oder aufrechtzuerhalten. Beispiel: Ein Handelsvertreter veräußert einen unbrauchbar gewordenen Kraftwagen …   Lexikon der Economics

  • Nebengeschäfte — Nebengeschäfte, Geschäfte eines Kaufmanns, die zwar zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören und demnach Handelsgeschäfte sind (§ 343 des Handelsgesetzbuches), die aber nicht gerade die Grundlage des Betriebs bilden und erst das Gewerbe nach… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bedarfsverwaltung — Die Bedarfsverwaltung (auch Bedarfsdeckungsverwaltung oder fiskalische Hilfsgeschäfte) soll Personal, Sachmittel und Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Sie ist eine besondere Verwaltungsaufgabe, die die Erfüllung der eigentlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamtumsatz — im Sinn des Umsatzsteuerrechts (§ 19 III UStG) grundsätzlich alle steuerbaren Umsätze, also nicht innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren. Nicht zum G. rechnen die meisten ⇡ Bankumsätze und die der ⇡ Grunderwerbsteuer oder ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Umsatzsteuer — Mehrwertsteuer (MWSt), Value Added Tax (VAT), Tax sur la Valeur Ajoutée (TVA). 1. Begriff: Steuer auf den Umsatz eines Unternehmens, ist vom Unternehmer zu entrichten, wird aber i.d.R. über die Preisbildung auf den Kunden überwälzt (⇡ indirekte… …   Lexikon der Economics

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