- Herold [1]
Herold hieß im Altertum der Abgesandte, der aus besonderer Veranlassung, namentlich zur Kriegserklärung, von einem Staat an den andern geschickt wurde. Im Mittelalter waren die Herolde ständige Beamte an Fürstenhöfen, hatten das Hofzeremoniell wahrzunehmen, namentlich über Turnierfähigkeit zu entscheiden und die Turnierordnung aufrechtzuhalten; auch war ihnen die Entscheidung in Lehns- und Adelssachen, namentlich über Lehnsfelonie (s. Lehnswesen), übertragen; bei Zweikampf oder Fehde überreichten sie die Herausforderung; endlich hatten sie die Chroniken und Wappenbücher zu führen (s. Heroldsamt). Die auf jene Angelegenheiten bezüglichen Satzungen und Bräuche werden als Heroldsrecht bezeichnet, wie man überhaupt die zur Erfüllung jener Obliegenheiten erforderlichen Kenntnisse als eine besondere Wissenschaft (Herolderei) oder Kunst (Heroldskunst) auffaßte. Die dieser Wissenschaft Beflissenen bildeten eine gemeinsame Gilde oder Zunft, bei der man zwischen Lehrlingen, Gesellen und Meistern zu unterscheiden hatte. Man nannte diese Vereine Heroldien und unterschied darin, abgesehen von den nichtadligen Fußboten (in frühern Zeiten garzûn, fahrende Knappen, Läufer oder Sprecher, genannt), die Roßboten (nuntii equitantes), die unterste Vorbereitungsstufe zum Heroldsamt, zu der Ritterbürtigkeit erfordert wurde; ferner als zweiten Grad die Persevanten (v. franz. poursuivant), die eigentlichen Gehilfen der Herolde, aus deren Zahl nach siebenjähriger Dienstzeit diese selbst erwählt wurden. Vorstand der Heroldie war der Wappenkönig (s. d.). Besonders angesehen war die Stellung der kaiserlichen oder Reichsherolde, denen namentlich auf den Reichstagen die Handhabung der Ordnung übertragen war. Mit dem Verfall des Ritterwesens verlor auch die Stellung der Herolde an Bedeutung. Ihre Aufgaben in Ansehung des Hofzeremoniells gingen auf andre Hofämter über, so daß sie in neuerer Zeit nur noch hier und da bei feierlichen Aufzügen, Krönungen, Huldigungen, fürstlichen Vermählungen und ähnlichen Gelegenheiten vorkommen. Manche Ritterorden haben noch jetzt Beamte, die den Titel H. führen und bei besonders festlichen Gelegenheiten als solche Dienst tun. Vgl. Gehe, Beschreibung eines Herolds (Dresd. 1668).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.