Handfeste

Handfeste

Handfeste heißt die Bestätigung einer Erklärung durch eigenhändige Unterschrift, dann die so unterschriebene Urkunde selbst, namentlich ein Schutzbrief, Privilegium, endlich die Urkunde über einen Rentenkauf (s. d.). Über die Kulmer H. vom J. 1233, erneuert 1251 für das Deutschordensland Preußen, s. Kulm 2). Im Bremischen Recht (Erb- und Handfestenordnung vom 19. Dez. 1833, revidiert 30. Juli 1870 und teilweise abgeändert 21. Sept., 25. Dez. 1879 und 16. Nov. 1880) bedeutete H. oder Handfestenrecht ein eigentümliches Immobiliarpfandrecht, bez. die Urkunde über ein solches.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Handfeste — Handfeste,   Rechtsgeschichte: ein zur rechtswirksamen Willenserklärung notwendiger Formalakt. Das Rechtssymbol einer Partei wurde von der anderen mit der Hand berührt. Dieser Formalismus erhielt sich in der Folge auch für Beurkundungsakte; davon …   Universal-Lexikon

  • Handfeste — Handfeste, 1) das Eindrücken des Daumens in Wachs, in Ermangelung eines Petschafts, unter eine Urkunde; 2) nach früherem, bes. in Süddeutschland üblichem Sprachgebrauch jede Urkunde, bes. in deutscher Sprache; 3) das Recht aus einer solchen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Handfeste — Handfeste, eine zur Sicherung eines Rechts ausgefertigte Urkunde; auch das in ihr festgestellte Recht selbst …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Handfeste — Handfeste, soviel als Urkunde, urkundliches Recht …   Herders Conversations-Lexikon

  • Handfeste — Sf mittelalterliche Verleihungsurkunde per. Wortschatz fach. (13. Jh.) Stammwort. Ursprünglich wohl ein Adjektiv (handfest) mit der Bedeutung durch Handschlag bekräftigt ; dann allgemein zu Vertrag, Verleihung . Vgl. ae. handfæstan verloben , ae …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Handfeste — Die Handfeste war allgemein eine zur Sicherung eines Rechts ausgefertigte Urkunde, die dazu bestimmt war, dem Berechtigten ausgehändigt zu werden. Allgemeine Bedeutung Der Deutsche Ritterorden z.B. stattete während der von ihm betriebenen… …   Deutsch Wikipedia

  • Handfeste — 1. An jeder Handfeste hilft der Todte, als der Lebendige. – Graf, 458, 545. Bei Urkunden, wie z.B. zweiseitigen Verträgen, haben die Unterschriften der bereits verstorbenen Zeugen so viel Beweiskraft wie die der noch lebenden. Mhd.: An yeglichen… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Handfeste, die — Die Handfêste, plur. die n, ein im Hochdeutschen veraltetes Wort, womit man ehedem nicht nur eine Handschrift oder Obligation, sondern auch eine jede schriftliche Urkunde bezeichnete; Schwed. Fastebref. S. Feste. Im mittlern Lat. auch Manufirma.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Handfeste — Hạnd|fes|te (früher für Urkunde) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Handfeste von Ripen — Wahlkapitulation von Ripen; Vertrag von Ripen …   Universal-Lexikon

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