Handels- und Gewerbekammern

Handels- und Gewerbekammern

Handels- und Gewerbekammern, s. Handelskammern.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gewerbekammern — sind durch Wahl aus den Kreisen von Gewerbtreibenden hervorgegangene Organe derselben, deren Aufgabe es ist, die Interessen des Gewerbewesens wahrzunehmen, insbes. die Regierung über die Bedürfnisse desselben zu unterrichten, ihr Wünsche und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Industrie- und Handelskammer der DDR — Gebäude der Industrie und Handelskammer der DDR, 2010 Die Industrie und Handelskammer der DDR war ab 1953 eine Organisation in der DDR, die für die noch nicht verstaatlichten Unternehmen Teilaufgaben der Industrie und Handelskammer wahrnahm. Im… …   Deutsch Wikipedia

  • Handelskammern — (Handels und Gewerbekammern, Kommerzkammern, Handelsdeputationen, Handelskollegien, kaufmännische Ältestenkollegien), Hilfsorgane der öffentlichen Verwaltung, deren Aufgabe darin liegt, die kaufmännischen und industriellen Interessen ihres… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beiräte — Beiräte, Eisenbahnbeiräte (conseils des chemins de fer; consigli ferroviari), die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder im Verwaltungsweg errichteten Körperschaften, deren Aufgabe es ist, in regelmäßig wiederkehrenden Zusammenkünften der… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Österreich [2] — Österreich, Kaisertum (vgl. die Karte »Österreichisch Ungarische Monarchie« bei S. 210), umfaßt das westlich der Leitha gelegene Staatsgebiet (Zisleithanien) der Österreichisch Ungarischen Monarchie (s. d.), oder die »im Reichsrat vertretenen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewerbeordnung [1] — Gewerbeordnung, gesetzliche Zusammenfassung (Kodifikation) des Gewerberechts. – Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gewerbewesens bezwecken im öffentlichen Interesse und zum Schutz berechtigter Ansprüche teils Förderung, teils… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Württemberg [1] — Württemberg (früher Wirtemberg; hierzu die Karte »Württemberg«), Königreich in Süddeutschland, seiner Größe nach der dritte, der Einwohnerzahl nach der vierte der deutschen Bundesstaaten, grenzt gegen N. an Bayern und Baden, gegen Westen und S.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Торговые палаты — (Handelskammern, редко Kommerz Kammern, Handels und Gewerbekammern, Chambres de commerce, chambers of commerce) органы для представительства интересов торговли и промышленности, существующие в большей части западноевропейских и американских… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Handwerkskammern — Handwerkskammern, Organe zur Vertretung der Interessen des Handwerks. Die Forderung der Errichtung eigner H. fand sich schon in dem vom Frankfurter Handwerkerparlament aufgestellten Entwurf einer Gewerbeordnung. Sie ist seitdem noch oft und immer …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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