Gewere — (Gewehre, Gewäre, Gewähre, Were, Warandia, von althochdeutsch Werjan, bekleiden ), in der älteren deutschen Rechtssprache der Schutz, welchen der Richter jemandem in Beziehung auf Sachen gewährte, oder das von dem Richter geschützte… … Deutsch Wikipedia
Gewere — Gewere, zentraler Begriff des germanischen und mittelalterlichen Sachenrechts, der quellenmäßig als »gewere« oder »giwerida« (lateinisch vestitura oder investitura) auftritt und die tatsächliche oder symbolische Einweisung in den Besitz einer… … Universal-Lexikon
Gewere — (Were, Saisine), nach älterem deutschen Rechte die factische Möglichkeit über ein Recht zu verfügen, wenn sie mit dem Rechte verbunden ist, den Schutz des Richters gegen jeden Dritten für sie in Anspruch zu nehmen. Das ältere Recht nimmt an, daß… … Pierer's Universal-Lexikon
Gewere — Gewēre, im ältern Recht s.v.w. Besitz, Besitztum … Kleines Konversations-Lexikon
Gewere — (von wern, wehren, vestire, defendere), im altdeutschen Recht zuerst Einweisung in den Besitz eines Grundstückes (vestitura als Folge der Salung, Auflassung), dann thatsächl. Herrschaft über ein Grundstück, zuweilen auch das Grundstück selbst,… … Herders Conversations-Lexikon
Gewere — 1. Eigen Gewere macht Herren. – Graf, 93, 143. Von der Wichtigkeit, welche der Grundbesitz für die bürgerliche Stellung hat. Altfries.: Ayn wera maket Hera. (Sprenger I, 21.) Holl.: Eigen grond maakt eenen heer. (Harrebomée, I, 260.) 2. Gewer… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
gewere — zurechtkommen … Hunsrückisch-Hochdeutsch
Gewere — Ge|we|re, die; (besonders im Mittelalter Herrschaftsrecht über Personen und Sachen) … Die deutsche Rechtschreibung
Владение GEWERE — в средневековой Германии институт владения, которое защищалось особыми исками независимо от желания владельца относиться к вещи как к своей собственной … Словарь терминов (глоссарий) по истории государства и права зарубежных стран
Lehn — 1. Das Lehn ist der Ritter Sold. – Graf, 558, 40. Dadurch unterscheidet sich das Lehn aufs deutlichste von der Satzung, dass sich jenes auf ein Treu und Dienstverhältniss zwischen Herr und Mann gründet. Satzung verlangt keine Dienstleistung durch … Deutsches Sprichwörter-Lexikon