Jahr und Tag

Jahr und Tag

Jahr und Tag, eine Fristbestimmung im deutschen Rechte des Mittelalters, entstanden dadurch, daß der Jahresfrist noch die für die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs oder Widerspruchs erforderliche Zeit hinzugezählt wurde. Da je von sechs zu sechs Wochen echtes Ding (s. Ding [Volksversammlung]) gehalten wurde, so umfaßt die Frist von J. meist (insbes. im sächsischen Recht) 1 Jahr und 6 Wochen, wozu noch die gesetzliche dreitägige Dauer des echten Dings gerechnet wurde.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Jahr und Tag — ist ein mittelalterlicher Rechtsbegriff. Es handelt sich dabei um die Maximalfrist nach dem alten Dingrecht. Sie entstand dadurch, dass man der Jahresfrist noch nach der örtlichen Praxis eine Anzahl von Tagen beifügte. Die Frist wurde zum ersten… …   Deutsch Wikipedia

  • Jahr und Tag — Jahr und Tag,   Maximalfrist des alten deutschen Rechts, die ein Jahr, sechs Wochen und drei Tage umfasste. »Tag« bedeutet Gerichtstag (Ding), der im Abstand von sechs Wochen (Dingfrist) stattfand und drei Tage andauerte. Die Frist war… …   Universal-Lexikon

  • Wie vor Jahr und Tag — Dieser Albenartikel weist Mängel auf und wurde in die Qualitätssicherung für Musikalben eingetragen. Bitte beteilige dich an der Diskussion und hilf mit, ihn zu verbessern …   Deutsch Wikipedia

  • Nach Jahr und Tag — Nach (auch: seit; vor) Jahr und Tag   Die Formel »Jahr und Tag« stammt aus der alten Rechtssprache und bezeichnete ursprünglich eine genau festgelegte Frist von einem Jahr, sechs Wochen und drei Tagen. Mit der Zeit verband sich mit dieser Formel… …   Universal-Lexikon

  • Seit Jahr und Tag — Nach (auch: seit; vor) Jahr und Tag   Die Formel »Jahr und Tag« stammt aus der alten Rechtssprache und bezeichnete ursprünglich eine genau festgelegte Frist von einem Jahr, sechs Wochen und drei Tagen. Mit der Zeit verband sich mit dieser Formel… …   Universal-Lexikon

  • Vor Jahr und Tag — Nach (auch: seit; vor) Jahr und Tag   Die Formel »Jahr und Tag« stammt aus der alten Rechtssprache und bezeichnete ursprünglich eine genau festgelegte Frist von einem Jahr, sechs Wochen und drei Tagen. Mit der Zeit verband sich mit dieser Formel… …   Universal-Lexikon

  • Ueber Jahr und Tag. — См. Через год со днем …   Большой толково-фразеологический словарь Михельсона (оригинальная орфография)

  • Jahr — Jahr: Das gemeingerm. Substantiv mhd., ahd. jār, got. jēr, engl. year, schwed. år geht mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen – vgl. z. B. awest. yārə »Jahr«, griech. hō̓ra »Jahr‹eszeit›, Tageszeit, Stunde« (↑ Horoskop und ↑ Uhr) und …   Das Herkunftswörterbuch

  • Jahr — • Jahr das; [e]s, e – dieses (besser nicht diesen) Jahres (Abkürzung d. J.) – im Jahr[e] (Abkürzung i. J.) – laufenden Jahres (Abkürzung lfd. oder l. J.) – künftigen Jahres (Abkürzung k. J.) – nächsten Jahres (Abkürzung n. J.) – vorigen Jahres… …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Jahr — 1. Ale neinj Jôr î (zwî) Wînjjôr. (Siebenbürg. sächs.) – Schuster, 59. 2. Ale sâf Jôr î Gôfjôr. – Schuster, 58. 3. All Joar n Jöhr un to n Harwst noch n Spoatling. (Pommern.) Alle Jahre ein Kind und im Herbst noch einen Spätling. Von fruchtbaren… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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